Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege
Die vorübergehende vollstationäre Betreuung in einem Pflegeheim fällt unter den Begriff "Kurzzeitpflege". Jedoch sind nur bestimmte Einrichtungen berechtigt, Kurzzeitpflege zu erbringen. Über zugelassene Einrichtungen in Ihrer Nähe informiert Sie gern Ihr AOK-Kundenberater. Typische Beispiele für Kurzzeitpflege sind:
- Im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung wird ein Pflegebedürftiger zur Kurzzeitpflege aufgenommen. So erhalten die Angehörigen genügend Zeit, sich und das häusliche Umfeld auf die neue Situation vorzubereiten.
- Vorübergehend ist die Pflege im Haushalt nicht möglich (zum Beispiel bei Erkrankung der Pflegeperson) oder aber nicht ausreichend (zum Beispiel wegen kurzfristiger erheblicher Verschlechterung der Pflegebedürftigkeit).
Die Kosten übernehmen wir für bis zu vier Wochen in Höhe der mit den Einrichtungen vereinbarten Sätze, maximal bis zu 1.550 Euro im Kalenderjahr.

