Zahnärztliche Behandlung und Zahnersatz
Wir garantieren Ihnen eine freie Zahnarztwahl. Sie suchen sich den Zahnarzt Ihres Vertrauens unter den Vertragszahnärzten aus. Sie haben damit die Wahl unter rund 60.000 Zahnärzten in ganz Deutschland, die Sie zahnmedizinisch betreuen können. Auch in Zukunft werden wir uns für dieses Recht stark machen.
100 Prozent bei Vorsorge
Regelmäßig zur Kontrolluntersuchung zum Zahnarzt zu gehen, kann eine Menge Zahnschmerzen vermeiden. Die AOK trägt alle Kosten.
100 Prozent bei der Zahnarztbehandlung
Die AOK zahlt, wenn der Zahnarzt bohrt und plombt. Dies gilt für Füllungen aus Amalgam sowie bei bestimmten Kunststoffen. Die zahnfarbenen Kunststofffüllungen werden wie Amalgamfüllungen in den Zahn eingesetzt. Insbesondere bei Frontzähnen kommen sie aus ästhetischen Gründen zum Einsatz. Die Kosten dafür werden von der AOK übernommen und direkt über die Krankenversichertenkarte abgerechnet. Sind Füllungen im hinteren Zahnbereich notwendig, kann der Zahnarzt mit der AOK nur die Kosten für Amalgamfüllungen abrechnen. Die Mehrkosten für Kunststofffüllungen im hinteren Bereich werden Ihnen daher privat in Rechnung gestellt.
100 Prozent bei kieferorthopädischer Behandlung
Bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren übernimmt die AOK ab einer bestimmten Indikation, welche vom behandelnden Zahnarzt festgestellt wird, alle Kosten für Zahnspangen und Kieferregulierung, wenn die Behandlung planmäßig abgeschlossen ist.
Verhütung von Zahnerkrankungen
Wer regelmäßig zum Zahnarzt geht, tut seinen Zähnen einen großen Gefallen und sichert sich den "Vorsorgebonus" der AOK zum Zahnersatz. Versicherte im Alter von 6 bis 17 Jahren sollten zweimal im Jahr zur Kontrolluntersuchung gehen, Erwachsene mindestens einmal im Jahr. Bitte denken Sie daran, die zahnärztliche Untersuchung im Bonusheft dokumentieren zu lassen.
Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen für Kinder
Kinderzähne brauchen Pflege! Die AOK sorgt dafür, dass mögliche Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten schon früh entdeckt werden: Mit den neuen zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen für Kleinkinder.
Insgesamt drei Untersuchungen finden zwischen dem 30. Lebensmonat und dem 6. Lebensjahr Ihres Kindes statt. Beim "Kinderzahn-TÜV" wird unter anderem die Mundhöhle des Kindes untersucht, das Kariesrisiko eingeschätzt und geeignete Fluoridierungsmittel zur Härtung des Zahnschmelzes empfohlen. Wenn der Zahnarzt feststellt, dass Ihr Kind besonders stark zu Karies neigt, bekommt es zusätzlich alle sechs Monate eine Behandlung mit Fluoridlack.
AOK Leistungsplus
Zu den besonderen Leistungen, die wir Kindern und Jugendlichen zur Vorsorge bieten, gehört die Versiegelung bestimmter bleibender Backenzähne.
Zahnersatz
Für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen) und Suprakonstruktionen erhalten Sie einen klar kalkulierbaren, festgelegten Betrag - den befundorientierten Festzuschuss.
Dieser Erstattungsbetrag orientiert sich am konkreten Befund (z. B. „fehlender Zahn im Unterkiefer“). Das bedeutet: Alle Versicherten bekommen bei gleichem Befund den gleichen Betrag von ihrer Krankenkasse erstattet.
Die Festzuschüsse decken in der Regel 50 Prozent der vorher festgelegten, medizinisch notwendigen Regelversorgung für diesen konkreten Befund ab. Die andere Hälfte der Kosten zahlt weiterhin der Versicherte. Wird eine höherwertige Versorgung gewünscht, beispielsweise ein Implantat statt einer Brücke, wird trotzdem der Festzuschuss für die Regelversorgung gezahlt. Die über den Festzuschuss hinausgehenden Kosten zahlt der Patient. Bei regelmäßiger Vorsorge gibt es einen Bonus von 20 oder 30 Prozent auf den Festzuschuss. Bei finanziellen Härten zahlt die AOK den doppelten Festzuschuss.
- Zweite Zahnarztmeinung
Unter www.zweitezahnarztmeinung.de können Sie sich kostenlos vor einer Zahnbehandlung Alternativangebote einholen. Als AOK-Kunde zahlen Sie bei www.2te-zahnarztmeinung.de keine Einstellgebühr. Sie vergleichen den Preis Ihres geplanten Zahnersatzes vollkommen kostenlos. Auch die Erwartungen der Stiftung Warentest wurden im Juni 2006 von diesem Auktionssportal erfüllt.
Ihr Eigenanteil
Für den Besuch beim Zahnarzt ist eine Praxisgebühr von 10 Euro je Quartal zu zahlen. Die Praxisgebühr entfällt bei den zwei jährlichen Zahnvorsorgeuntersuchungen. Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zahlen generell keine Praxisgebühr.
Befreiung bis zu 100 Prozent bei Zahnersatz
Versicherte, deren Einkommen folgende Grenzen nicht überschreitet, erhalten für den von ihnen zu tragenden Anteil an den Kosten für Zahnersatz den doppelten Festzuschuss. Im Einzelfall übernehmen wir sogar die darüber hinausgehenden tatsächlich entstandenen Kosten, soweit ausschließlich die Regelversorgung gewählt wurde.
Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt *
Mitglied - 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße 2012: 1.050,00 Euro
Erster Familienangehöriger - Zuzüglich 15 Prozent der monatlichen Bezugsgröße 2012: diese beträgt: 393,75 Euro
Weitere Familienangehörige - Jeweils zuzüglich 10 Prozent der monatlichen Bezugsgröße 2012: diese beträgt: 262,50 Euro
*Einnahmen zum Lebensunterhalt sind alle Bruttoeinkünfte, die zur Bestreitung des Lebensunterhalts bestimmt sind.
Befreit werden können auch Personen, die
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII erhalten,
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II (ALG II) erhalten,
- Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII erhalten,
- Pflegewohngeld beziehen,
- Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Kriegsopferfürsorge erhalten,
- Ausbildungsförderung nach dem BaföG erhalten oder in einem Heim leben
und bei denen die Heimkosten von einem Träger der Sozialhilfe oder der Kriegsopferfürsorge getragen werden.
- Informationen rund um die Zähne
Gesunde Zähne bekommt man nicht geschenkt, man muss täglich etwas dafür tun. Aber es lohnt sich, denn gesunde Zähne haben großen Einfluss auf unser gesamtes Wohlbefinden.
- Rundum geschützt mit den AOK-Zusatzversicherungen
Gemeinsam mit der Alte Oldenburger Krankenversicherung haben wir für Sie ein starkes Zusatzversicherungspaket zusammengestellt. Und das Beste: Für AOK-Versicherte gilt ein besonderer Rabatt. Das heißt: Sie zahlen weniger für mehr Service.
- Suche Ärzte & Co
Mit der Suchfunktion auf unseren Seiten können Sie schnell und umkompliziert einen Medizinexperten für Ihre Beschwerden finden – rund um die Uhr.
- Punkten Sie mit bei AOK-Doppelplus
Die AOK Niedersachsen belohnt eine gesundheitsbewusste Lebensweise mit dem Bonusprogramm AOK-Doppelplus. Machen Sie mit – es lohnt sich!
- AOKplus-Einkaufsvorteile für Versicherte
Unsere Kooperationspartner bieten unseren Versicherten exklusive Angebote zu günstigen Konditionen. Dadurch haben Sie und Ihre Familie viele Vorteile und sparen bares Geld.
- Kontakt
Haben Sie Fragen zu dieser oder anderen unserer Leistungen? Unsere Berater sind gerne für Sie da! Überzeugen Sie sich vom mehrfach ausgezeichneten Service Ihrer AOK.



