Die AOK übernimmt die Kosten für
- die ärztliche Beratung über die Erhaltung oder den Abbruch der Schwangerschaft,
- die Untersuchung und Begutachtung, um festzustellen, ob die Voraussetzungen für eine durch Krankheit erforderliche Sterilisation oder für einen nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch vorliegen,
- die ärztliche Behandlung,
- die Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln.
Ungewollt Schwanger – was nun?
Wenn es mit der Verhütung nicht geklappt hat oder eine zuerst gewünschte Schwangerschaft nicht mehr gewollt ist, stehen Mädchen und Frauen oft vor der Frage, ob sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen sollen oder nicht. Vor der Entscheidung für oder gegen ein Kind ist es auf alle Fälle wichtig, sich Beratung und Unterstützung zu holen.
Beratung gibt es bei folgenden Stellen:
- Arbeiterwohlfahrt
- Caritas
- Der Paritätische Wohlfahrtsverband (DPWV)
- Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
- Diakonisches Werk
- Gesundheitsamt
- PRO FAMILIA
- Donum Vitae.
Die Adressen der Beratungsstellen sind unter dem Trägernamen im örtlichen Telefonbuch oder dem Telefonbuch der nächsten größeren Stadt zu finden.