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Schwangerschaftsabbruch & Sterilisation

Schwangerschaftsabbruch & Sterilisation

Die AOK übernimmt die Kosten für eine Sterilisation, wenn diese wegen einer Krankheit erforderlich ist. Der Schwangerschaftsabbruch gilt dann als AOK-Leistung, wenn er nicht rechtswidrig ist und von einem Arzt in einer Einrichtung im Sinne des Schwangerschaftskonfliktgesetzes vorgenommen wird.

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