Medizinischer Dienst
Der „Medizinische Dienst der Krankenversicherung“ ist der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Die Solidargemeinschaft der Versicherten funktioniert nur dann, wenn die medizinischen und pflegerischen Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Um diese Vorgabe des Gesetzgebers im Grundsatz und im Einzelfall umsetzen zu können, unterstützt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen mit seiner medizinischen und pflegerischen Kompetenz. Er berät die gesetzlichen Kassen in allgemeinen Grundsatzfragen und führt Einzelfallbegutachtungen durch.
Zu seinen Aufgaben gehören Stellungnahmen für die Krankenkassen bei Fragen zur
- Arbeitsunfähigkeit
- Notwendigkeit, Art, Umfang und Dauer von Rehabilitationsleistungen bzw. -maßnahmen
- Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln
- Notwendigkeit und Dauer einer Krankenhausbehandlung
- Notwendigkeit und Dauer von häuslicher Krankenpflege
- Der Medizinische Dienst ist unabhängig in seiner Bewertung und beurteilt zu klärende Fragestellungen ausschließlich aus medizinisch-pflegerischer Sicht. Basis hierfür sind immer die individuellen Verhältnisse des Versicherten.
- Hohe Ansprüche an unsere Beratungsleistungen sind für uns und den Medizinischen Dienst selbstverständlich. Auf der Grundlage von zuverlässigen und wissenschaftlich fundierten Quellen geben Fachleute qualifiziert Auskunft.
Die Bevölkerung Deutschlands genießt die Vorzüge eines der modernsten Gesundheitswesen der Welt. Rund 90 Prozent der Menschen sind dabei über die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung abgesichert. Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung liegen jährlich bei rund 140 Milliarden Euro, der sozialen Pflegeversicherung bei rund 18 Milliarden Euro. Diese Kosten tragen die Versicherten und die Arbeitgeber in Deutschland.
Gute und preiswerte Versorgung sichern
Jeder Versicherte wünscht sich
- eine qualitativ gute, wissenschaftlich gesicherte Versorgung,
- eine preiswerte Versorgung,
- und eine gleichwertige Versorgung,
- unabhängig vom Wohnort und der gewählten Kasse.
Die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen haben die Verantwortung, die Beitragseinnahmen in die bestmögliche Versorgung ihrer Versicherten zu investieren. Dazu handeln sie mit Ärzten und anderen Leistungserbringern Verträge aus. Die Leistungen müssen in jedem Einzelfall ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Um dies beurteilen zu können, brauchen die Kranken- und Pflegekassen das medizinische und pflegerische Wissen des MDK.
- http://www.mdkn.de - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung
- Fragen Sie das Ärzte-Team online
An 365 Tagen im Jahr steht Ihnen ein Team von Medizinexperten (zum Beispiel Ärzte, Krankenschwestern, Pharmakologen) zur Verfügung, das telefonisch kompetente Auskünfte erteilt. Die AOK übernimmt die Kosten dieser Dienstleistung für ihre Versicherten. Nutzen Sie diesen exklusiven Informations-Service!
- Pflegeversicherung
Versicherte der AOK Niedersachsen sind automatisch auch bei der AOK-Pflegekasse versichert. Informationen rund um die Pflege inklusive Leistungen finden Sie auf unseren Seiten zum Thema Pflegeversicherung.
- Kontakt
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