- Ihr behandelnder Arzt verordnet eine Maßnahme.
- Den dafür erforderlichen Antrag erhalten Sie, beziehungsweise Ihr Arzt von der AOK.
- Die Regeldauer beträgt drei Wochen.
- Eine Kur kann grundsätzlich alle vier Jahre beantragt werden, sofern sie medizinisch notwendig ist.
Ambulante Vorsorgekur
Sie wählen nach Rücksprache mit Ihrem Arzt selbst einen anerkannten Badekurort und die Unterkunft aus. Wir tragen die Kosten für den Kurarzt und Kurmittel, wie zum Beispiel Bäder und Massagen. Bei Arzneimitteln, Verband- und Heilmitteln müssen Sie eine Zuzahlung leisten.
Darüber hinaus beteiligen wir uns an Kost, Logis und Kurtaxe mit einem Zuschuss von 13 Euro täglich.
Für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 21 Euro täglich.
Kinder bis 18 Jahre müssen keine Zuzahlung leisten. Das übernehmen wir.
Kompakt-Kur
Diese spezielle Form der ambulanten Vorsorgekur wird von einigen Kurorten angeboten. Patienten mit gleichen Leiden wie etwa Diabetes, verbringen die Kur gemeinsam in einer Gruppe. Neben intensiver Betreuung durch den Kurarzt und die Therapeuten werden Kurse und Informations- veranstaltungen geboten.
Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen
Sollten Sie trotz ärztlicher Leistungen und ambulanter Maßnahmen keine Besserung spüren, können wir Ihnen stationäre Kuren zur Vorsorge oder Wiederherstellung Ihrer Gesundheit anbieten. Eine Rehabilitation kann sich im Rahmen einer Anschlussrehabilitation auch an einen Kranken- hausaufenthalt anschließen, zum Beispiel nach bestimmten Operationen.
Sie werden in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung untergebracht. Kosten für Logis, Verpflegung und Behandlung übernehmen wir für Sie. Die Behandlung in einer Rehabilitations- einrichtung kann auch ambulant (Übernachtung zu Hause – Behandlung ganztägig in der Klinik) durchgeführt werden.
Bei Arbeitnehmern übernehmen grundsätzlich die Rentenversicherungsträger (z. B. Bundesversicherungsanstalt für Angestellte oder die Landesversicherungsanstalten) die Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen.
Kuren für Mütter und Väter
Für behandlungsbedürftige Mütter werden spezielle Kuren angeboten. Seit August 2002 können auch Väter diese Leistung in Anspruch nehmen. Wenn Sie Ihr Kind zur Kur mitnehmen wollen: Auch das ist möglich. Bis auf eine geringe Zuzahlung von 10 Euro pro Tag trägt auch hier die AOK die Kosten. Sprechen Sie uns an.
Zuzahlungen auf einen Blick:
- Vorsorge – stationär
Ihre Zuzahlung beträgt 10 Euro täglich für die Dauer der Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme.
- Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter
Ihre Zuzahlung beträgt 10 Euro täglich für die Dauer der Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme.
Kinder brauchen keine Zuzahlung zu leisten. Die genannten Zuzahlungen sind erst ab der Vollendung des 18. Lebensjahres zu entrichten.
- Rehabilitation – ambulant oder stationär
Ihre Zuzahlung beträgt 10 Euro täglich für die Dauer der Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme.
Ausnahme: Bei der Anschlussrehabilitation beträgt die Zuzahlung 10 Euro täglich für maximal 28 Tage im Kalenderjahr. Die im Krankenhaus bereits entrichtete Zuzahlung wird hierbei angerechnet. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich.