Krankenhausbehandlung

AOK-Versicherte haben grundsätzlich die freie Wahl unter den zugelassenen Krankenhäusern - je nach Art und Schwere der Behandlung auch unter Spezial- und Universitätskliniken. Bei der Auswahl des richtigen Hauses hilft Ihnen gerne Ihr Arzt oder Ihre AOK.
Zur Krankenhausbehandlung zählen die ärztliche Behandlung, Krankenpflege, die Versorgung mit Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmitteln, Unterkunft und Verpflegung.



