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Krankengeld

Krankengeld

AOK-Mitglieder erhalten Krankengeld, wenn sie durch eine Krankheit arbeitsunfähig geworden sind. Das gilt auch, wenn Sie im Krankenhaus oder einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung behandelt werden.

Voraussetzung ist, dass Sie mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind. Die Feststellung, ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, wird vom behandelnden Arzt getroffen. Dieser stellt dann eine Bescheinigung aus, mit der sowohl dem Arbeitgeber als auch der Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeit nachgewiesen wird. Die Arbeitsunfähigkeit muss der AOK umgehend, spätestens aber innerhalb einer Woche, gemeldet werden.

Im Regelfall übernimmt zunächst der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung für sechs Wochen. Danach zahlt die AOK Krankengeld. Es beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoverdienstes, aber maximal 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts.

Krankengeld

Hier können Sie das Antragsformular auf  Krankengeld anfordern.

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