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Kostenerstattung

Kostenerstattung

Sowohl freiwillig versicherte Mitglieder als auch Pflichtversicherte und deren Familienangehörige können anstelle von Sachleistungen die Kostenerstattung wählen. Das bedeutet: Sie erhalten von Ihrem Arzt Privatrechnungen. Die AOK erstattet Ihnen dann die Kosten, die bei Behandlung über die Krankenversichertenkarte entstanden wären, vermindert um die gesetzlichen Zuzahlungen und einen Abschlag für Verwaltungskosten.

Die Wahlentscheidung ist bindend für ein Kalendervierteljahr und auf einem festgelegten Vordruck zu erklären.

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