Kostenerstattung
Sowohl freiwillig versicherte Mitglieder als auch Pflichtversicherte und deren Familienangehörige können anstelle von Sachleistungen die Kostenerstattung wählen. Das bedeutet: Sie erhalten von Ihrem Arzt Privatrechnungen. Die AOK erstattet Ihnen dann die Kosten, die bei Behandlung über die Krankenversichertenkarte entstanden wären, vermindert um die gesetzlichen Zuzahlungen und einen Abschlag für Verwaltungskosten.
Die Wahlentscheidung ist bindend für ein Kalendervierteljahr und auf einem festgelegten Vordruck zu erklären.
Kostenerstattung Behandlung ohne Karte
Das kennen die meisten AOK-Versicherten: Beim Arzt benötigen Sie nur Ihre AOK-Versichertenkarte. So erhalten Sie die nötigen Leistungen – einfach und unkompliziert. Alles Weitere regelt Ihre AOK direkt mit den Anbietern der Leistungen, also den Ärzten oder Krankenhäusern. Der Versicherte bekommt alles in Form von so genannten Sachleistungen.
Bereits in der Vergangenheit konnten sich Versicherte gegen dieses Verfahren entscheiden und sich wie Privatpatienten auf Rechnungsbasis behandeln lassen. Von diesem Kostenerstattungsprinzip haben aber nur sehr wenige Gebrauch gemacht.
Behandlung auf Rechnung
Der Arzt hat den Versicherten vor der Behandlung darüber zu informieren, dass die nicht von den Krankenkassen übernommenen Kosten vom Versicherten zu tragen sind.Nachdem der Versicherte darüber die AOK informiert und dort eine schriftliche Erklärung über die Wahl der Kostenerstattung abgegeben hat, kann die Behandlung beginnen. Der Versicherte bekommt dann später wie ein Privatpatient von seinem Arzt oder anderen Leistungserbringern eine Rechnung ausgestellt, die er selbst begleichen muss. Anschließend reicht er diese Rechnung dann bei der AOK ein, die den Kostenerstattungsbetrag berechnet und erstattet.
Besonders wichtig für Sie:
Der Arzt kann für die Behandlung eines Privatpatienten (also auch eines AOK-Versicherten mit Kostenerstattung) höhere Sätze verlangen und auf seiner Rechnung aufführen. Wie alle gesetzlichen Krankenkassen kann die AOK aber die Kosten höchstens in der Höhe erstatten, wie sie bei Abrechnung über die Krankenversichertenkarte, also als Sachleistung, angefallen wären. Ein Versicherter mit Kostenerstattung muss daher damit rechnen, dass er weniger von der Krankenkasse zurückbekommt, als der Arzt zuvor berechnet hat. Die Differenz, die bei aufwendigen Behandlungen sehr hoch sein kann, muss der Patient selbst bezahlen.
- Über die Frage „Kostenerstattung – ja oder nein?“ entscheiden Sie allein. Leistungserbringer, wie zum Beispiel der Arzt oder Zahnarzt, können und dürfen diese Entscheidung nicht übernehmen. Bevor die Behandlung beginnt, müssen Sie Ihre AOK informieren. Wir beraten Sie gern zusätzlich und erklären Ihnen alles Wichtige zum Wechsel.
Informieren Sie uns vor der Behandlung
Behandlung mit der AOK-Versichertenkarte oder auf Rechnung – eine weitreichende Entscheidung. Sie sind in jedem Fall ein Kalendervierteljahr lang an die Kostenerstattung in dem gewählten Leistungsbereich gebunden und tragen ein nicht zu unterschätzendes finanzielles Risiko.
Wer sich nach dem Gespräch mit dem Arzt trotzdem für die Kostenerstattung entscheidet, muss laut Gesetz seine Krankenkasse vor der Behandlung darüber informieren.
Darauf sollten Sie achten:
- Verringerter Kassensatz: Auch aus einem anderen Grund können gesetzliche Krankenkassen für die Behandlung im Rahmen der Kostenerstattung nicht die vollständigen Kosten erstatten: Es entsteht ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Die Krankenkassen sind verpflichtet, hierfür Abschläge vom zu erstattenden Betrag vorzusehen.
Das bedeutet: Selbst wenn der Arzt auf seiner Rechnung nur Kassensätze aufführen würde, müsste der Versicherte einen kleineren Anteil selbst zuzahlen. Der Versicherte zahlt also in jedem Fall einen Eigenanteil. - Entscheidung für einzelne Leistungsbereiche:
Die Entscheidung für die Kostenerstattung gilt mindestens ein Kalendervierteljahr lang für alle Leistungen. Eine Einschränkung auf einzelne Versorgungsbereiche ist aber möglich, zum Beispiel Kostenerstattung für den Bereich der ärztlichen Versorgung, der zahnärztlichen Versorgung, den stationären Bereich (zum Beispiel Krankenhaus) oder für so genannte veranlasste Leistungen (zum Beispiel Medikamente oder Heilmittel).
Das heißt für Sie konkret: Wenn Sie zum Beispiel mit einem Arzt vereinbaren, dass Sie auf Rechnungsbasis behandelt werden, gilt das angewendete Kostenerstattungsprinzip für alle ärztlichen Leistungen. Sie sind dann ein Kalendervierteljahr an Ihre Entscheidung gebunden. In diesem Zeitraum muss jede ärztliche Behandlung nach dem Kostenerstattungsprinzip abgerechnet werden – ein nicht zu unterschätzendes finanzielles Risiko!
Leistungen, wie zum Beispiel Zahnersatz oder Rehabilitationsmaßnahmen, die von der AOK bislang vorab zu genehmigen waren, sind auch nach der Wahl der Kostenerstattung genehmigungspflichtig. - Gleiche Zuzahlungen:
Auch für Patienten mit Kostenerstattung gelten die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen. Die Krankenkassen sind verpflichtet, diese Zuzahlungen bei der Ermittlung des Kostenerstattungsbetrags zu berücksichtigen und abzuziehen. - Gleiche Leistungen:
Ob Kostenerstattung oder Sachleistungsprinzip – die AOK bietet allen Versicherten umfassende Leistungen und Sicherheit. - Arztwahl: Versicherten mit Kostenerstattung stehen die gleichen Ärzte oder Krankenhäuser zur Auswahl wie Versicherten mit Sachleistungsprinzip.
- Die AOK-Wahltarife
Die AOK nutzt die neuen gesetzlichen Möglichkeiten für innovative Tarife, die einen Selbstbehalt und einen Bonus (Prämie) beinhalten. Entscheiden Sie sich für einen Wahltarif der AOK und sparen Sie Geld - nutzen Sie Ihren Bonus!
- Rundum geschützt mit den AOK-Zusatzversicherungen
Gemeinsam mit der Alte Oldenburger Krankenversicherung haben wir für Sie ein starkes Zusatzversicherungspaket zusammengestellt. Und das Beste: Für AOK-Versicherte gilt ein besonderer Rabatt. Das heißt: Sie zahlen weniger für mehr Service.
- Kontakt
Haben Sie Fragen zu dieser oder anderen unserer Leistungen? Unsere Berater sind gerne für Sie da! Überzeugen Sie sich vom mehrfach ausgezeichneten Service Ihrer AOK.



