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Kinderkrankengeld

Kinderkrankengeld

Nicht immer einfach: Wenn das Kind krank wird, müssen berufstätige Paare oft ganz schön organisieren, um den Alltag in den Griff zu bekommen. Wir unterstützen Sie mit einer ganz besonderen Leistung: Dem Kinderkrankengeld.

Entsteht Ihnen ein Verdienstausfall, weil Sie Ihr krankes Kind pflegen, zahlen wir je Kind bis zu 10 Arbeitstage im Kalenderjahr Krankengeld. Und zwar für jeden Elternteil, wenn beide berufstätig sind. Sind Sie alleinerziehend, zahlen wir bis zu 20 Tage. Voraussetzung: Ihr Kind ist gesetzlich krankenversichert und noch keine 12 Jahre alt. Erkranken im Kalenderjahr mehrere Kinder, wird für maximal 25 Tage, bei Alleinerziehenden maximal 50 Tage, Kinderkrankengeld gezahlt.

Kinder-Krankengeld

Hier gelangen Sie zum Fragebogen für Krankengeld bei Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes.

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