Kieferorthopädische Behandlung (KFO)
Eine Spange muss her
Die neuen Zähne Ihres Kindes wachsen wie sie wollen, und das nicht immer in die richtige Richtung. Eine Zahnspange kann da helfen. Eine solche Behandlung erfordert Geduld. Und Zahnspangen brauchen besondere Zahnpflege. Ihr Kieferorthopäde wird Ihnen hilfreich zur Seite stehen. Klar, dass wir ab einer bestimmten Indikation, die von dem behandelnden Zahnarzt festgestellt wird, für die Behandlungskosten aufkommen.
Zahnspangen sind teuer. Aber keine Sorge: Die Kosten übernehmen wir bei entsprechender Indikation bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Zunächst zahlen wir 80 Prozent, die restlichen 20 Prozent müssen Sie erst einmal selbst bezahlen. Wenn die Behandlung planmäßig abgeschlossen wurde, erstatten wir Ihnen auch diesen Betrag. Diese Vorgehensweise soll dazu animieren, die oft lang andauernden Behandlungen auch wirklich abzuschließen.
Voraussetzungen
Die AOK übernimmt die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung, wenn Zahn- oder Kieferfehlstellung das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen. Zur Beurteilung dieser Kriterien wurden so genannte "Kieferorthopädische Indikationsgrade" entwickelt. Diese geben den Behandlungsbedarfsgrad an und reichen von Grad 1 (geringfügiger Behandlungsbedarf) bis Grad 5 (hoher Behandlungsbedarf). Eine Kostenübernahme der kieferorthopädischen Behandlung durch die Krankenkassen ist gesetzlich ab Behandlungs- bedarfsgrad 3 möglich. Ob eine derartige Beeinträchtigung vorliegt, entscheidet Ihr Zahnarzt, beziehungsweise Ihr Kieferorthopäde.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Behandlung vor dem 18. Geburtstag beginnt. Als Behandlungsbeginn gilt das Ausstellungsdatum des vom Zahnarzt, beziehungsweise des Kieferorthopäden erstellten Behandlungsplanes. Andernfalls beachten Sie bitte den Punkt "Erwachsenenbehandlung".
Antrag
Wenn Ihr Kieferorthopäde einen Behandlungsbedarf diagnostiziert hat, wird er für Sie einen Behandlungsplan erstellen, den Sie oder Ihr Kieferorthopäde uns zur Genehmigung vorlegen. Den bearbeiteten Behandlungsplan übersenden wir dann direkt an den Kieferorthopäden und informieren Sie über das Ergebnis.
Ziele der Behandlung
Ziel der kieferorthopädischen Behandlung ist es, die vorliegende Zahn- oder Kieferfehlstellung durch Umformungsmaßnahmen mit besonderen kieferorthopädischen Geräten günstig zu beeinflussen. Damit dies gelingt, ist es sinnvoll, die Zeit der kindlichen Wachstumsphase zu nutzen. Um den richtigen Zeitpunkt für den Behandlungsbeginn nicht zu verpassen, bietet es sich an, die kleinen Patienten bereits ab dem 6. Lebensjahr regelmäßig halbjährlich dem Zahnarzt zur Kontrolle vorzustellen. Bei diesen Besuchen können die speziellen Maßnahmen zur Kariesprophylaxe für Kinder durchgeführt werden. Die Kosten übernehmen wir in voller Höhe.
Ablauf der Behandlung
Die kieferorthopädische Behandlung besteht zuerst aus einer so genannten aktiven Behandlungsphase; hier werden die Umformungen der Zahnreihen und der Kiefer durchgeführt. Das erzielte Ergebnis wird dann in einer weiteren Phase (Retentionsphase) nur noch fixiert, damit es sich verfestigen kann. Auch diese Phase ist ein unentbehrlicher Bestandteil jeder kieferortho- pädischen Behandlung. Erst nach Abschluss der Retentionsphase kann der Zahnarzt den Abschluss der Behandlung dokumentieren.
Es ist daher nicht ungewöhnlich, dass sich eine solche Behandlung über mehrere Jahre hinzieht und daher auch von den meist jungen Patienten - aber auch deren Eltern - viel Mitarbeit und Durchhaltevermögen erfordert. Dazu gehört neben einer besonderen Mundhygiene und Pflege der kieferorthopädischen Apparaturen auch das konsequente Einhalten der Behandlungs- und Kontrolltermine. Unterbrechungen der Behandlung oder fehlende Mitarbeit gefährden schnell das Behandlungsziel.
Erwachsenenbehandlung
Für Versicherte, die zu Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr vollendet haben, besteht ein Anspruch nur dann, wenn so schwere Kieferanomalien vorliegen, dass nur kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen zu einem Erfolg führen.
Wenn es Sie doppelt und dreifach trifft
Auch das kommt vor: In manchen Familien brauchen plötzlich beide Kinder Zahnspangen zur gleichen Zeit. Wir kommen Ihnen entgegen, indem wir für das erste Kind zunächst 80 Prozent, für jedes weitere 90 Prozent der Kosten direkt an den Kieferorthopäden zahlen.
Ihnen verbleibt vorerst bei einem Kind ein Eigenanteil von 20 Prozent, beziehungsweise beim zweiten Kind von 10 Prozent. Den Eigenanteil erstatten wir Ihnen nach Abschluss der Behandlung - wenn sie planmäßig beendet wurde.
- Informationen rund um die Zähne
Gesunde Zähne bekommt man nicht geschenkt, man muss täglich etwas dafür tun. Aber es lohnt sich, denn gesunde Zähne haben großen Einfluss auf unser gesamtes Wohlbefinden.
- Kontakt
Haben Sie Fragen zu dieser oder anderen unserer Leistungen? Unsere Berater sind gerne für Sie da! Überzeugen Sie sich vom mehrfach ausgezeichneten Service Ihrer AOK.



