IGEL-Leistungen
Individuelle Gesundheitsleistungen - im Sprachgebrauch „IGeL-Angebote“ - sind ärztliche Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehören und vom Patienten privat bezahlt werden müssen.
Die AOK übernimmt grundsätzlich die Kosten für alle anerkannten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die medizinisch notwendig sind, das gilt auch für Vorsorgeuntersuchungen.
Doch immer mehr Ärzte und Zahnärzte bieten in ihren Praxen individuelle Gesundheitsleistungen an. Das sind ärztliche Diagnose- und Behandlungsmethoden, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören und die deshalb privat bezahlt werden müssen. Der Nutzen vieler IGeL-Angebote ist fragwürdig
Die „IGeL-Angebote“ reichen von zusätzlichen Vorsorgemaßnahmen über Reisemedizin und Naturheilverfahren bis hin zu Anti-Aging-Maßnahmen. Einige der ärztlichen Zusatzleistungen sind durchaus nützlich, wie die reisemedizinische Beratung. Einzelne Angebote sind medizinisch umstritten und ein Nutzen ist fragwürdig. Viele IGeL-Angebote sind schlicht überflüssig und lediglich eine lukrative zusätzliche Einnahmequelle für Ärzte und Zahnärzte.
- Gesundheitsangebote und Veranstaltungen
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So sollten Sie sich verhalten, wenn Ihnen eine individuelle Gesundheitsleistung angeboten wird:
- Lassen Sie sich persönlich von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ausführlich den konkreten Nutzen und mögliche Risiken der angebotenen Leistung erklären. Eine Beratung durch Praxismitarbeiterinnen und –mitarbeiter reicht nicht aus.
- Vertragsärzte der gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, Sie mit allem zu versorgen, was medizinisch notwendig ist. Diese Pflicht dürfen sie nicht zugunsten eines wirtschaftlichen Eigeninteresses vernachlässigen. Fragen Sie deshalb nach, warum die angebotene Leistung nicht über Ihre Chipkarte abgerechnet werden kann.
- Lassen Sie sich Zeit mit der Entscheidung. Beratungsgespräch und Behandlung sollten zu verschiedenen Terminen stattfinden. Lassen Sie sich zur Sicherheit einen Kostenvoranschlag erstellen.
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt darf Ihnen eine Behandlung nur dann privat in Rechnung stellen, wenn Sie vorher auf die Pflicht zur Kostenübernahme hingewiesen wurden und Sie schriftlich zugestimmt haben. Sie schließen gewissermaßen einen privaten Behandlungsvertrag mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin.
Die Vergütung regelt sich nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).Hier ist jeder privatärztlichen Leistung ein bestimmter Betrag zugeordnet. Hiervon können die Ärzte zum Beispiel den einfachen oder den 2,3-fachen Satz berechnen. Wenn der Arzt aufgrund besonderer Schwierigkeit oder erhöhtem Zeitaufwand bei der Behandlung den 3,5-fachen Satz (Höchstsatz) berechnen möchte, muss eine schriftliche Begründung vorliegen.
Ein privater Behandlungsvertrag muss folgende Punkte enthalten:
- jede einzelne vereinbarte Leistung mit Angabe der entsprechenden Kennziffer der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) und des angewandten Steigerungssatzes, das heißt, ob zum Beispiel, der einfache, 2,3-fache oder der 3,5-fache Satz (Höchstsatz) berechnet wird.
- die Honorarhöhe
- Ihre Erklärung, dass die Behandlung ausdrücklich auf eigenen Wunsch erfolgt.
- Ihre Bestätigung, dass Sie darüber aufgeklärt wurden, dass die Behandlung nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehört, nicht über die Chipkarte abgerechnet werden kann und Sie keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten durch Ihre Krankenkasse haben.
Treffen Sie keine übereilten Entscheidungen. Individuelle Gesundheitsleistungen sind niemals dringend.
Beachten Sie: Pauschale Honorare sind unzulässig, ebenso Barzahlungen ohne Beleg.
Wichtig: Ihre Ärztin oder Ihr Arzt darf Ihnen keine Leistungen in Rechnung stellen, die Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung sind. Wenden Sie sich bei Fragen oder Problemen an Ihre AOK oder an eine Verbraucherzentrale.
- AOK-Ratgeber „Individuelle Gesundheitsleistungen“ (IGeL)
Die AOK übernimmt grundsätzlich die Kosten für alle Behandlungsmethoden, die medizinisch notwendig sind. Immer häufiger bieten Ärzte Patienten darüber hinaus zusätzliche Gesundheitsleistungen an, die privat bezahlt werden müssen. Arzt und Patient schließen dann einen privaten Behandlungsvertrag ab. Worauf Sie dabei achten sollten und ob diese Angebote sinnvoll sind, erfahren Sie hier.
- Alternative Therapien
Was versteht man unter den einzelnen alternativen Behandlungsmöglichkeiten? Wie wirken alternative Therapien? Informationen dazu, Rezepte zum Selbermachen und welche dieser Therapien von der AOK bezahlt werden, dies alles finden Sie hier.
- Medizinische Informationen
Hier finden Sie vielfältige Informationen zu Diagnosen, Beschwerden, Therapien, Laborwerten und Krankheiten.
- Kontakt
Haben Sie Fragen zu dieser oder anderen unserer Leistungen? Unsere Berater sind gerne für Sie da! Überzeugen Sie sich vom mehrfach ausgezeichneten Service Ihrer AOK.



