Um angeborene Hörfehler oder Taubheit so früh wie möglich zu erkennen, gibt es eine schnelle und schmerzfreie Untersuchung, die seit 1. Januar 2009 Bestandteil der Kinderfrüherkennungs- untersuchungen ist.
Dieses so genannte Neugeborenen-Hörscreening soll bis zum 3. Lebenstag durchgeführt werden. Dafür stehen zwei unterschiedliche Untersuchungen zur Verfügung. Die Messung otoakustischer Emissionen und/oder die Hirnstammaudiometrie.
Otoakustische Emissionen sind Töne, dessen Schall sich im äußeren Gehörgang mit Hilfe von hochempfindlichen Messmikrophonen auffangen lässt.
Die Hirnstammaudiometrie ist ein elektrisches Untersuchungsverfahren, deren Ergebnisse nicht von den Angaben der Patienten abhängen. Deshalb eignen sie sich auch für Säuglinge, Kleinkinder und Menschen, die bei regulären Hörtests nicht mithelfen können. Gemessen wird die elektrische Reaktion bestimmter Hirnregionen, wenn der Säugling die Töne wahrnimmt.
Wird bei der Untersuchung am Neugeborenen ein Defizit entdeckt, kann eine gezielte Behandlung umgehend beginnen, noch bevor der Spracherwerb einsetzt.
Vor der Durchführung des Neugeborenen-Hörscreenings sind die Eltern anhand eines Merkblattes über die Vor- und Nachteile aufzuklären.
Im Bedarfsfall kann schon das Kleinkind rechtzeitig ein Cochlea-Implantat erhalten (lat. "Cochlea" = Schnecke als Teil des Innenohrs). Dafür stehen in Niedersachsen die Medizinische Hochschule Hannover und das Evangelische Krankenhaus Oldenburg zur Verfügung.