Die AOK Niedersachsen hat mit der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker einen Vertrag über die Versorgung mit Hörgeräten geschlossen. Es wurde vereinbart, dass die niedersächsischen Akustiker für Erwachsene eine eigenanteilfreie Versorgung mit qualitativ hochwertigen Hörgeräten zu einem Betrag von 360,00 Euro für das erste Hörgerät und 288,00 Euro für das zweite Hörgerät anbieten. Zudem werden von der AOK Niedersachsen die Kosten je Ohrpass-Stück in Höhe von 33,50 Euro übernommen.
Benötigen Sie Ersatzteile oder ist eine Reparatur erforderlich, ist Ihr Hörgeräteakustiker Ihr Ansprechpartner. Dieser wird auch Mängel innerhalb der Garantiezeit kostenlos für Sie beheben.
Entscheiden Sie sich für ein Hörgerät, dessen Preis über dem niedersächsischen Vertragspreis liegt, sind die Mehrkosten von Ihnen zu tragen. Dies gilt auch für mögliche Mehrkosten bei späteren Reparaturen.
Bei Hörgeräten geht man von einer Einsatzdauer von mindestens sechs Jahren aus. Danach können von uns neue Hörgeräte übernommen werden. In besonderen Einzelfällen, zum Beispiel bei einer starken Hörverschlechterung, übernehmen wir für Sie die Kosten einer neuen Hörhilfenversorgung auch schon vor Ablauf von sechs Jahren.
Als Versicherter der AOK Niedersachsen haben Sie Anspruch auf eine kostenfreie Nachbetreuung durch den von Ihnen gewählte Hörgeräteakustiker. Hierfür erhält Ihr Hörgeräteakustiker von uns eine Pauschalvergütung in Höhe von 160,00 Euro je Hörgerät für einen Zeitraum von sechs Jahren.
Die Reparaturpauschale umfasst
- zukünftige Nachlieferungen von Ersatzteilen wie zum Beispiel Otoplastiken
- die Durchführung von Reparaturen durch Ihren Hörgeräteakustiker
Die Kosten für Batterien werden nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres übernommen. Erwachsene haben keinen Anspruch auf Batterieversorgung.
Ausnahme: Die Kosten für Batterien werden im Zusammenhang mit Cochlear-Implantaten von der AOK übernommen.