Hautkrebs-Vorsorge (Hautkrebs-Screening)
Die AOK Niedersachsen übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Vorsorgeleistungen die Kosten für eine regelmäßige Hautkrebsvorsorge, das so genannte Hautkrebs-Screening.
Hautkrebs ist inzwischen mit Abstand die häufigste Krebserkrankung, noch vor Brustkrebs bei Frauen und Prostatakrebs bei Männern.
Jährlich gibt es 14.000 neue Fälle von schwarzem Hautkrebs (maligne Melanome) - der gefährlichsten Art - und etwa 100.000 Fälle des hellen Hautkrebses (Stachelzellkarzinom und Basalzellkarzinom).
Durch das Hautkrebs-Screening ist es möglich, Frühstadien dieser Krebsarten zu erfassen.
Bei dem Hautkrebs-Screening handelt es sich um eine visuelle Untersuchung mittels vergrößernden Sehhilfen (Lupe) der gesamten Haut, inklusive des behaarten Kopfes und der Zehenzwischenräume. Der Arzt sucht dabei den ganzen Körper auf verdächtige Pigmentmerkmale ab.
Versicherte ab dem 35. Lebensjahr haben alle 2 Jahre Anspruch auf das Hautkrebs-Screening. Für den Arzttermin und die Abrechnung reicht die Versichertenkarte.
Die Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs kann nach entsprechender Fortbildung von Hautärzten und hausärztlich tätigen Fachärzten für Allgemeinmedizin, Internisten und Praktischen Ärzten vorgenommen werden. Die Befähigung des Arztes kann in der Praxis erfragt werden.
Wenn ein Verdacht auf Hautkrebs besteht, wird dieser immer zusätzlich durch einen Hautarzt abgeklärt, zunächst durch die visuelle Untersuchung und gegebenenfalls durch eine erforderliche Gewebeentnahme.
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Bei der Früherkennung geht es um eine rein visuelle Untersuchung am ganzen Körper, ohne besondere Geräte.
Die Auflichtmikroskopie/Dermatoskopie ist kein Bestandteil der Hautkrebs-Früherkennung. Hier vergrößert der Arzt mit einer speziellen Lupe (mit eingebauter Lichtquelle) verdächtige Hautbefunde.
Es gibt keine Hinweise darauf, dass eine zusätzliche Auflichtmikroskopie den Nutzen der Früherkennung verbessert.
Allerdings stellen zahlreiche Ärzte den Versicherten Privatrechnungen für diese speziellen Untersuchungen aus. Da es sich hier um Privatleistungen handelt, sind diese Leistungen von den Krankenkassen nicht erstattungsfähig.
Grundsätzlich ist bei Männern und Frauen unter 35 Jahren Hautkrebs sehr selten, so dass ein Screening nicht als sinnvoll gilt.
Aber auch für alle Versicherten, die jünger als 35 sind, werden die Kosten eines Screenings im Rahmen der kurativen (heilende) Versorgung übernommen, wenn:
- ein konkreter Verdacht auf eine Hautkrebserkrankung vorliegt.
- bei Versicherten, bei denen aufgrund einer persönlichen Risikokonstellation (z.B. zahlreiche auffällige Muttermale, frühere Krebsdiagnosen an der Haut) häufigere Kontrolluntersuchungen erforderlich sind.
- Vorsorge & Prävention
Als Gesundheitskasse wollen wir mehr für unsere Versicherten tun, als ihnen dabei zu helfen, ihre Krankheit zu überwinden. "Vorbeugen ist besser als heilen." Dieses Motto ist bei uns Programm. Dabei versuchen wir, möglichst viele Menschen für einen gesunden Lebensstil zu interessieren. Unser großes Angebot zur Vorsorge und Früherkennung gibt Ihnen und Ihrer Familie Sicherheit für eine gesunde Zukunft.
- Kontakt
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