Willkommen bei Ihrer
AOK – Die Gesundheitskasse
für Niedersachsen

Haushaltshilfe

Haushaltshilfe

Wenn Sie wegen eines Krankenhaus- oder Kuraufenthaltes, Schwangerschaftsbeschwerden oder einer Entbindung eine Haushaltshilfe benötigen, hilft Ihnen die AOK Niedersachsen.

Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und kein anderer im Haushalt lebender Angehöriger den Haushalt fortführen kann. Bei Schwangerschaftsbeschwerden oder wegen einer Entbindung erhalten Sie auch ohne ein in Ihrem Haushalt lebenden Kind Unterstützung von Ihrer AOK.

Formularservice:

Antrag auf Haushaltshilfe bei Schwangerschaft oder Entbindung

Antrag auf Haushaltshilfe bei Krankenhausbehandlung, Kur, akuter Krankheit, Abwesenheit als Begleitperson

Jetzt beantragen Bescheinigung unbezahlten Urlaubs

Copyright - AOK – Die Gesundheitskasse / wdv OHG: Corporate Publishing