Häusliche Krankenpflege
Selbstverständlich übernehmen wir auch die Kosten für häusliche Krankenpflege, wenn dadurch eine Krankenhausbehandlung vermieden wird oder wenn eine Krankenhausbehandlung nicht möglich ist.
Durch häusliche Krankenpflege kann ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt werden.
Wir übernehmen die Kosten für Grund- und Behandlungspflege sowie für hauswirtschaftliche Versorgung oder ausschließlich für Behandlungspflege unter der Voraussetzung, dass
- der Versicherte grundsätzlich einen Haushalt führt oder im Haushalt der Familie lebt,
- eine im Haushalt lebende Person den Kranken nicht im erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann,
- die häusliche Krankenpflege vom Arzt verordnet und von der AOK genehmigt ist.
Zur Grundpflege gehören vor allem pflegerische Maßnahmen, insbesondere die Körperpflege und die Hilfe im hygienischen Bereich.
Die Behandlungspflege umfasst medizinische Hilfeleistungen, die nicht vom behandelnden Arzt selbst erbracht werden müssen, zum Beispiel Verbandwechsel.
Wir übernehmen auch Behandlungspflege ohne unmittelbaren Zusammenhang mit einer Krankenhausbehandlung, die so genannte Sicherungspflege. Sie soll das ärztliche Behandlungsziel sichern. Kosten für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung übernehmen wir in diesem Fall nicht, da für diese Leistungen keine Krankenhausbehandlung notwendig ist.
Schnell
Umgehend und unbürokratisch beantworten unsere Fachleute Ihre Fragen zu Gesundheit und Krankenversicherung. Konkret heißt das: Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie werktags eine Rückmeldung. Außerdem stehen Ihnen in unserem Gesundheitsportal jederzeit hochwertige Datenbanken, aktuelle News und medizinische Lexika zur Verfügung, wenn Sie sich selbst informieren möchten.- Zuverlässig
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Ob Ernährungsberater, Facharzt oder Sportwissenschaftler – unsere Experten stehen Ihnen in den Bereichen Ernährung, Entspannung und Bewegung zur Seite und natürlich auch bei allen Fragen rund um das Thema Krankenversicherung. Auch für persönliche Anfragen stehen sie Ihnen gerne zur Verfügung.
Zuzahlung
Die Krankenkassen sind verpflichtet, je Verordnung der häuslichen Krankenpflege 10 Euro von den Versicherten einzufordern sowie eine Zuzahlung zu den Kosten der Leistung selbst. Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten, die in den ersten 28 Behandlungstagen entstanden sind. Sprechen Sie mit uns über Ausnahmeregelungen.
- Rundum geschützt mit den AOK-Zusatzversicherungen
Gemeinsam mit der Alte Oldenburger Krankenversicherung haben wir für Sie ein starkes Zusatzversicherungspaket zusammengestellt. Und das Beste: Für AOK-Versicherte gilt ein besonderer Rabatt. Das heißt: Sie zahlen weniger für mehr Service.
- Befreiung von Zuzahlungen
Für Zuzahlungen brauchen Patienten nicht mehr als maximal zwei Prozent ihres Bruttojahreseinkommens aufzuwenden. Dazu zählen alle Zuzahlungen, zum Beispiel zu Medikamenten, die Praxisgebühr oder bei einem Krankenhausaufenthalt.
- Pflegeversicherung
Versicherte der AOK Niedersachsen sind automatisch auch bei der AOK-Pflegekasse versichert. Informationen rund um die Pflege inklusive Leistungen finden Sie auf unseren Seiten zum Thema Pflegeversicherung.
- Kontakt
Haben Sie Fragen zu dieser oder anderen unserer Leistungen? Unsere Berater sind gerne für Sie da! Überzeugen Sie sich vom mehrfach ausgezeichneten Service Ihrer AOK.



