Familienplanung

Sie wünschen eine spezielle Beratung Ihres Arztes zur Familienplanung, Empfängnisverhütung oder ungewollter Kinderlosigkeit? Sie haben sich für eine künstliche Befruchtung entschieden? Wir helfen Ihnen weiter. Sprechen Sie mit uns.
Familienplanung
Wir übernehmen die Kosten
- für Beratungen und Leistungen zur Empfängnisregelung,
- bei einer durch Krankheit erforderlichen Sterilisation
- und bei einem nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch.
Empfängnisverhütung
Für Frauen bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres werden die Kosten für ärztlich verordnete Mittel zur Empfängnisverhütung (zum Beispiel: Pille) übernommen. Eine Zuzahlung ist ab dem vollendeten 18. Lebensjahr vorgesehen.
Künstliche Befruchtung
Bei Leistungen zur künstlichen Befruchtung beteiligt sich die AOK Niedersachsen
- mit 50 Prozent an den Kosten für vertragsärztliche Leistungen.
- mit 50 Prozent an den Kosten für ärztlich verordnete verschreibungspflichtige Arzneimittel.
- für maximal drei Versuche.
Anspruch haben verheiratete Ehepartner. Die Altersgrenze liegt bei Frauen zwischen 25 und 40 Jahren, bei Männern zwischen 25 und 50 Jahren.


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