Bei einem Cochlea-Implantat handelt es sich um ein spezielles Hörgerät, welches operativ implantiert wird. Hierbei wird eine Elektrode in die Cochlea (Schnecke) eingeführt, so dass die Sinneszellen und der Hörnerv direkt elektrisch angeregt werden können, in dem ein akustisches Signal umgewandelt durch einen Sprachprozessor der Elektrode zugeführt wird. Nach entsprechenden Übungsphasen erlernt der ertaubte Patient wieder, akustische Signale aufzunehmen, zu hören und zuletzt die Sprache zu dekodieren.
Der Ablauf gliedert sich in insgesamt 5 Abschnitte:
- Diagnostik und Voruntersuchung
Um zu entscheiden, ob eine Cochlea-Implantat-Versorgung in Frage kommt, ist eine umfangreiche Diagnostik notwendig. Es handelt sich um eine stationäre Leistung.
- Operation (Implantation)
Ergibt sich nach Indikationsstellung, dass die Versorgung mit einem Cochlea-Implantat angezeigt ist, erfolgt die operative Phase im Rahmen eines ca. zehntägigen Krankenhausaufenthalts.
- Erstanpassung des Sprachprozessors
Nach Einheilung des Implantates (i. d. R. 4 – 6 Wochen nach der Operation) erfolgt die Anpassung des Sprachprozessors. Aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen wird dabei bei den Programmen zwischen Erwachsenen und Kindern unterschieden. Es handelt sich um eine ambulante Leistung, die jedoch bei Kindern eine stationäre Reha ersetzt.
- Rehabilitative Phase
Dieser Prozess erstreckt sich über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren. Es finden Überprüfungen und Einstellungen des Sprachprozessors statt. Hierzu kann aber auch die Anbahnung der auditiven Sprach- und Sprechentwicklung gehören, die hörbehindertenpädagogische Betreuung, Ergotherapie, Motopädie, Elternberatung, ärztliche und technische Betreuung.
- Nachsorge
Nach Abschluss der Rehabilitation ist eine lebenslange Betreuung zur Sicherstellung der Implantat-Funktion und der Hör- und Sprachfunktion erforderlich.
Alle Abschnitte der Cochlea-Versorgung sind durch die Integrierte Versorgung geregelt und Bestandteil des Vertrages und der Versorgung.
Sie erhalten eine Rundum-Versorgung mit einem Cochlear-Implantat. Der Vertrag stellt eine regionale Behandlungskette aus einer Hand sicher. Dabei fungiert die Klinik als Systemführer und lotst Sie durch die einzelnen Versorgungssektoren. Außerdem wird im Rahmen der Nachsorge eine lebenslange Betreuung sichergestellt.
Die Versorgung mit einem Cochlea-Implantat ist im Rahmen der Integrierte Versorgung nur in ausgewählten Krankenhäusern möglich. Unsere Vertragspartner sind die Medizinische Hochschule in Hannover und das HNO-Zentrum am ev. Krankenhaus Oldenburg.
Wenn Sie sich für die Teilnahme entscheiden möchten, beraten wir Sie gern. Rufen Sie an oder kommen Sie bei uns vorbei.
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