Die AOK Niedersachsen übernimmt die Kosten für Ihren Blindenführhund.
Voraussetzung hierfür ist, dass eine Verordnung eines Arztes über die Notwendigkeit vorgelegt wird. Ebenfalls Voraussetzung für die Leistungsbewilligung ist eine adäquate Unterbringung des Hundes und Eignung des Blinden zum Umgang mit dem Hund.
Die von der Blindenführhundschule oder dem Blindenführhundausbilder berechneten Kosten übernimmt die AOK Niedersachsen, sobald uns der Nachweis einer abgelegten Gespannprüfung vorliegt. In dieser Gespannprüfung hat das neue Gespann aus Führhundhalter und neuem Führhund unter Beweis zu stellen, dass es in allen Lebenslagen, insbesondere in anspruchsvollen Verkehrssituationen oder an Gefahrenstellen wie Abgründen, zuverlässig funktioniert.
Die Blindenführhundschule beziehungsweise den Blindenführhundausbilder können Sie frei wählen.
Die AOK Niedersachsen übernimmt die Erstanschaffung eines Blindenführhundes in angemessener Höhe. Dazu zählen ebenfalls die Anschaffungskosten wie Führhundgeschirr, Zubehör, Grundtraining und gegebenenfalls Auffrischungstraining.
Zusätzlich zu den Anschaffungskosten eines Blindenführhundes zahlt Ihnen die AOK einen monatlichen pauschalen Aufwendungsersatz für die laufenden Unterhaltskosten eines Blindenführhundes.