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Befreiung von Zuzahlungen

Befreiung von Zuzahlungen

Egal ob Medikamente, Arztbesuch oder Krankenhausbehandlung: Für fast alle Leistungen müssen – so will es der Gesetzgeber – Zuzahlungen geleistet werden. Damit niemand übermäßig belastet wird, gibt es eine Zuzahlungsgrenze. Sobald diese erreicht ist, können Sie sich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.

Um herauszufinden, wann Sie eine Befreiung von den Zuzahlungen beantragen können, müssen Sie zunächst Ihre individuelle Zuzahlungsgrenze ermitteln. Als AOK-Versicherter haben Sie die Möglichkeit, mit unserem Zuzahlungsrechner direkt online diese Zuzahlungsgrenze auszurechnen.

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