Arzneimittel, Verbandmittel

Unübersichtlich wie ein Dschungel: Das Angebot an zugelassenen Arzneimitteln. Nutzen Sie die Kompetenz Ihres Arztes oder Ihres Apothekers - lassen Sie sich ausführlich beraten. Sie wissen am besten, was Ihnen hilft. Und die AOK macht es möglich. Schnell und zuverlässig. Sie kommen nur für die Zuzahlung auf, die das Gesetz vorschreibt.
- Die AOK übernimmt für alle vom Arzt verordneten verschreibungspflichtigen Arzneimittel die Kosten. Ihr Eigenanteil für Arznei- und Verbandmittel an den Kosten ist gesetzlich vorgeschrieben und beträgt zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf Euro, höchstens zehn Euro, jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittels.
- Rezeptfreie Medikamente müssen grundsätzlich selbst bezahlt werden. Zur Behandlung schwerwiegender Erkrankungen kann der Arzt bestimmte rezeptfreie Arzneimittel verordnen, die dann die AOK übernimmt.
- Medikamente ohne Zuzahlung: Patienten müssen für besonders preisgünstige Medikamente, die der Arzt ihnen verschrieben hat, nichts dazu bezahlen. Damit sparen Sie bis zu zehn Euro pro verschriebenem Medikament. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren brauchen für verschreibungspflichtige Medikamente und Heilmittel grundsätzlich nichts zuzahlen. Auch die Praxisgebühr entfällt für sie.



