Beitragssätze der AOK Niedersachsen
Seit Beginn des Jahres 2009 gelten in der gesetzlichen Krankenversicherung einheitliche vom Gesetzgeber festgelegte Beitragssätze.
Wir haben für Sie die Beitragssätze für verschiedene Versichertengruppen aufgeführt. Falls Sie sich hier nicht wiederfinden, so informieren wir Sie gern persönlich.
Die Beiträge für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung werden bei versicherungspflichtigen Arbeitnehmern prozentual vom beitragspflichtigen Arbeitsentgelt berechnet.
Bei freiwillig versicherten Mitgliedern wird der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung prozentual aus den aktuellen Einnahmen/Einkünften errechnet.
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind grundsätzlich nur bis zu einer monatlichen Beitragsbemessungsgrenze von 3.825,00 Euro (Kalenderjahr 2012) zu entrichten. Diese Bemessungsgrenze wird jährlich der allgemeinen Einkommensentwicklung angepasst.
Versicherungspflichtige Studenten zahlen für ihre Kranken- und Pflegeversicherung einen günstigen bundeseinheitlichen Festbeitrag.



