Bonuspunkte für die Gesundheit - AOK-Doppelplus macht’s möglich!
Häufig gestellte Fragen
- Ich tue viel für meine Gesundheit - die Dinge, die ich tue, werden aber nicht bepunktet. Warum?
- Mein Arzt hat mir eine Untersuchung empfohlen, für die es keine Bonuspunkte gibt. Außerdem muss ich die Untersuchung selbst zahlen. Wie kommt das?
- Ich habe in den letzten Jahren viele Dinge getan, für die es bei AOK-Doppelplus jetzt Punkte gibt. Warum kann ich mir diese Maßnahmen, die vor der Teilnahme an AOK-Doppelplus passiert sind, nicht anrechnen lassen?
- Warum soll ich mir einige Maßnahmen (Impfungen / U-Untersuchungen / Zahnprophylaxe) durch die AOK bestätigen lassen? Da kann doch gleich der Arzt einen Stempel in das Bonusheft machen.
- Ich habe beim Arzt eine Vergütung dafür gezahlt, dass er mir einen Stempel ins Bonusheft gemacht hat. Ich möchte, dass mir diese Vergütung erstattet wird.
- Mein Sohn / meine Tochter ist bei meiner Frau mitversichert, die bei einer anderen Krankenkasse ist. Warum dürfen meine Kinder nicht bei mir an AOK-Doppelplus teilnehmen?
- Muss ich bestimmte Voraussetzungen erfüllten, wenn ich an AOK-Doppelplus teilnehmen möchte?
- Wie lange ist mein Bonusheft gültig und bis wann muss ich es eingereicht haben?
- Kann ich bei AOK-Doppelplus wieder aussteigen?
Ich tue viel für meine Gesundheit - die Dinge, die ich tue, werden aber nicht bepunktet. Warum?
Wir begrüßen es, dass Sie sich für Ihre Gesundheit engagieren. Sicherlich empfinden Sie Ihre Aktivitäten als förderlich und gut für Ihre Gesundheit. Der AOK Niedersachsen ist wichtig, dass sich die Maßnahmen, für die es bei AOK-Doppelplus Punkte gibt, mit einer hohen Wahrscheinlichkeit bei vielen Menschen positiv auf die Gesundheit auswirken. Das bedeutet: Sie sind wissenschaftlich hinsichtlich ihrer Qualität getestet und für gut befunden worden. Dies ist übrigens nicht nur Meinung der AOK, sondern entspricht auch der des Gesetzgebers und der von Ärztevertretern. Sicher findet sich eine Aktivität, die von AOK-Doppelplus anerkannt wird und zu Ihnen und Ihren weiteren gesundheitsfördernden Aktivitäten passt. Wir beraten Sie gern.
Mein Arzt hat mir eine Untersuchung empfohlen, für die es keine Bonuspunkte gibt. Außerdem muss ich die Untersuchung selbst zahlen. Wie kommt das?
Der Gesetzgeber hat festgelegt, welche (Vorsorge-)Untersuchungen von den Krankenkassen bezahlt werden. So können zum Beispiel Frauen ab dem 20. und Männer ab dem 45. Lebensjahr jährlich eine Krebsvorsorge-Untersuchung durchführen lassen. Was genau Bestandteil dieser Untersuchung ist, hängt vom jeweiligen Alter ab und wird von einer Kommission von Ärzten und Krankenkassenvertretern in so genannten Richtlinien festgelegt. Diese Richtlinien werden regelmäßig aktualisiert; hier werden nur Früherkennungs-Untersuchungen aufgenommen, die einen wissenschaftlich nachgewiesenen Nutzen bringen. Die AOK darf nur die in diesen Richtlinien aufgeführten Untersuchungen bezahlen und dafür Doppelplus-Punkte vergeben.
Ich habe in den letzten Jahren viele Dinge getan, für die es bei AOK-Doppelplus jetzt Punkte gibt. Warum kann ich mir diese Maßnahmen, die vor der Teilnahme an AOK-Doppelplus passiert sind, nicht anrechnen lassen?
Zunächst einmal möchten wir Sie zu Ihren Aktivitäten für die Gesundheit beglückwünschen. Trotzdem können wir nur für Maßnahmen Punkte vergeben, die während der Teilnahme an AOK-Doppelplus durchgeführt wurden. Natürlich mussten wir eine Regelung finden, die fair, nachvollziehbar und gerecht ist. Wir haben uns daher dazu entschlossen, dass konsequent Maßnahmen aus der Zeit vor AOK-Doppelplus nicht bepunktet werden.
Aber keine Angst: Sie werden bei Ihrem Gesundheitsbewusstsein sicherlich Maßnahmen finden, die durch AOK-Doppelplus prämiert werden.
Warum soll ich mir einige Maßnahmen (Impfungen / U-Untersuchungen / Zahnprophylaxe) durch die AOK bestätigen lassen? Da kann doch gleich der Arzt einen Stempel in das Bonusheft machen.
Sie haben Recht: Dies ist selbstverständlich möglich, und fast alle Ärzte werden dies auch gerne tun. Es kann aber auch vorkommen, dass Ihr Arzt eine zusätzliche Vergütung von Ihnen verlangt, die wir leider nicht erstatten können. In einem solchen Fall ist es für alle Beteiligten einfacher, wenn die AOK die Teilnahme an einer Untersuchung bestätigt.
Die Bestätigung erhalten Sie bei Ihrer AOK, wenn Sie die entsprechenden Nachweise z.B. den Impfpass, das Kinder- oder Zahnvorsorgeheft mitbringen.
Ich habe beim Arzt eine Vergütung dafür gezahlt, dass er mir einen Stempel ins Bonusheft gemacht hat. Ich möchte, dass mir diese Vergütung erstattet wird.
Grundsätzlich sollte der Arzt eine Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen bestätigen, ohne dass Ihnen dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Falls der Arzt jedoch zusätzlich Geld von Ihnen verlangt, können Sie gerne mit einem bestätigenden Dokument (Impfpass / Kindervorsorgeheft / Zahnvorsorgeheft) bei Ihrer AOK vorbeikommen - wir bestätigen Ihnen die Teilnahme gerne.
Leider können wir aber die von Ihnen geleistete Vergütung nicht rückwirkend erstatten. Wir empfehlen, auch in anderen Zusammenhängen erst bei der AOK nachzufragen, bevor Sie sich mit einer zusätzlichen Bezahlung des Arztes einverstanden erklären. Wir hoffen, Sie werden auch weiterhin fleißig Punkte sammeln.
Mein Sohn / meine Tochter ist bei meiner Frau mitversichert, die bei einer anderen Krankenkasse ist. Warum dürfen meine Kinder nicht bei mir an AOK-Doppelplus teilnehmen?
AOK-Doppelplus ist ein exklusives Angebot der AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen. Sie werden verstehen, dass wir nur unsere Versicherten für die Teilnahme an unserem umfangreichen Gesundheits- und Vorsorgeangebot belohnen können.
Unser Tipp: AOK-Doppelplus ist ein guter Anlass, mit der gesamten Familie zur AOK Niedersachsen zu wechseln. Damit profitieren Sie nicht nur von AOK-Doppelplus, sondern haben auch viele weitere Vorteile. Und in der Familie macht das Punktesammeln sicher gleich noch mehr Spaß.
Muss ich bestimmte Voraussetzungen erfüllten, wenn ich an AOK-Doppelplus teilnehmen möchte?
Nein, um an AOK-Doppelplus teilzunehmen sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen. Alle Versicherten der AOK Niedersachsen können teilnehmen - unabhängig vom Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand, ob Arbeitnehmer, Rentner oder freiwillig versicherter Selbstständiger. Übrigens: Familienversicherte Ehepartner sammeln eigenständig Punkte und erhalten ein eigenes Bonusheft.
Wie lange ist mein Bonusheft gültig und bis wann muss ich es eingereicht haben?
Ihr Bonusheft ist jeweils für ein Zeitjahr gültig. Reichen Sie es bitte nach Ablauf dieses Zeitjahres bei uns ein. Dann schreiben wir Ihnen die gesammelten Bonuspunkte gut oder zahlen sie Ihnen auf Antrag aus. Eine Auszahlung ist ab 50 Bonuspunkten möglich. Sie erhalten dann Punkt für Punkt einen Euro.
Um 50 Punkte zu erreichen haben Sie drei Jahre Zeit. Denken Sie bitte daran, das Bonusheft rechtzeitig - also innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Zeitjahres der Gültigkeit - einzureichen. Bei einer späteren Einreichung verfallen die Bonuspunkte. Wenn Sie Ihr Bonusheft einreichen, erhalten Sie automatisch ein neues Heft für das kommende Zeitjahr.
Kann ich bei AOK-Doppelplus wieder aussteigen?
Natürlich bedauern wir es, wenn Sie nicht mehr an AOK-Doppelplus teilnehmen wollen. Aber dafür kann es Gründe geben. Dann können Sie jederzeit schriftlich kündigen. Ihre gesammelten Punkte werden - wenn Sie mindestens ein Zeitjahr dabei waren - auf Antrag ausgezahlt. Auch hier gilt: Ab 50 Punkte gibt es Punkt für Punkt einen Euro.



