Rauchen am Arbeitsplatz
Rauchen ist auch für Unternehmen ein belastender Wirtschaftsfaktor. Eine Studie der Nichtraucher-Initiative Deutschland zum Thema „Rauchen unter betriebswirtschaftlichen Aspekten“ ergab u.a., dass Nichtraucher pro Jahr durchschnittlich 2,5 Tage weniger Arbeitsausfall wegen Krankheit haben als Raucher. Oft leidet auch das Betriebsklima unter dem Zwist zwischen Rauchern und Nichtrauchern. Dies zieht auf beiden Seiten Motivation und Produktivität in Mitleidenschaft. Nicht zuletzt bringt das Rauchen am Arbeitsplatz auch höhere Reinigungs- und Renovierungskosten sowie die Gefahr von Brandschäden mit sich.

Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz

Der Gesetzgeber fördert das Nichtrauchen. Seit 2002 sind Unternehmen verpflichtet, „die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit nichtrauchende Beschäftigte wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind“(§ 3a Nichtraucherschutz der Arbeitsstättenverordnung). Damit liegt der Nichtraucherschutz ausdrücklich in der Verantwortung der Arbeitgeber. Davon profitieren viele Arbeitnehmer, die in der Vergangenheit als Nichtraucher häufig passiv mitrauchen mussten, und auch ihre rauchenden Kollegen, die in einem rauchfreien Arbeitsumfeld leichter ihren Zigarettenkonsum reduzieren und mit dem Rauchen aufhören können.
Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz
Was bedeutet der Nichtraucherschutz der Arbeitsstättenverordnung genau für Arbeitnehmer? Bisher waren in der Regel nur die Pausenräume für Raucher tabu. Mit der neuen Regelung soll das Recht auf rauchfreie Luft am gesamten Arbeitsplatz gelten. Einschränkungen, was diese gesetzliche Regelung betrifft, gibt es lediglich für Gaststätten, Restaurants und andere Betriebe mit Publikumsverkehr. In Räumen und Bereichen, in denen Rauchen gestattet ist, müssen die Betreiber dafür sorgen, dass der Tabakrauch nicht in andere Räume oder Gebäudeteile dringt.
Betriebe haben verschiedene Möglichkeiten, den Nichtraucherschutz umzusetzen:
- Raucher- und Nichtraucher-Arbeitsplätze trennen
- Rauchverbote aussprechen
- Eventuell Raucherbereiche einrichten
- Lüftungstechnische Anlagen einrichten
Die betrieblichen Sozialpartner , Arbeitgeber und Betriebs. bzw. Personalrat, sollen gemeinsam eine für das Unternehmen passende Lösung zur Erfüllung des Nichtraucherschutzes erarbeiten und umsetzen. Hilfreich dabei ist der Abschluss einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung. Weitere Informationen finden Sie unter www.rauchfrei-am-arbeitsplatz.de.
Mehr Informationen zum Thema Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz finden Sie hier http://www.aok-business.de/gesunde-unternehmen/nichtraucherschutz.php.
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