Leistungen für demente Pflegebedürftige
Leistungen für demente Pflegebedürftige
Die AOK leistet je nach Betreuungsaufwand bis zu 100 Euro monatlich (Grundbetrag) bzw. 200 Euro monatlich (erhöhter Betrag), also 1.200 bzw. 2.400 Euro jährlich, wenn der Medizinische Dienst bei Pflegebedürftigen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen eine dauerhafte erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz festgestellt hat.
Es können auch Personen, die die Voraussetzungen für die Pflegestufe I nicht erfüllen, bei denen aber eine dauerhafte erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz festgestellt wurde, diesen Betreuungsbetrag erhalten.
Der Betrag ist zweckgebunden zu verwenden für die Betreuung des Pflegebedürftigen in einer teilstationären Pflegeeinrichtung, der Kurzzeitpflege oder bei Inanspruchnahme vergleichbarer anderer Betreuungsangebote (z.B. durch Pflegedienste, Familienentlastende Dienste, Betreuungsgruppen für Demenzkranke).




