Gesundheitsfonds
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Der Gesundheitsfonds ist ein heiß diskutiertes Thema. Viele Seiten im Internet bieten Informationen zum Gesundheitsfonds, zu Beiträgen und Leistungen. Hier geben wir Ihnen Tipps, welche Internetseiten den Besuch lohnen.
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Zur Bekanntgabe und Erläuterung der Grundpauschale gem. § 36 Abs. 3 Satz 2 RSAV n.F. (Inkrafttreten 01.01.2009)
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds zum 01.01.2009 hat sich die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung grundlegend geändert. Seitdem gilt für alle Mitglieder, unabhängig davon bei welcher Krankenkasse sie versichert sind, der gleiche Beitragssatz von 15,5%. Auch müssen die Krankenkassen die Krankenversicherungsbeiträge nun direkt an den neu eingerichteten Gesundheitsfonds abführen. Um die Kosten für die Gesundheitsleistungen der Ärzte, Krankenhäuser, Apotheker und alle anderen Leistungen bezahlen zu können, erhalten die Krankenkassen ebenfalls seit dem 1. Januar 2009 für jeden Versicherten bundesweit die gleiche Zuweisung. Diese Zuweisung aus dem Gesundheitsfonds heißt Grundpauschale und beträgt im Jahr 2009 2.227,65 Euro. Die Höhe der Grundpauschale wird vom Bundesversicherungsamt im Voraus für ein Jahr festgelegt, in dem die für das Jahr 2009 geschätzten gesetzlichen Leistungsausgaben durch die geschätzte Versichertenzahl geteilt werden.
Zusätzlich zur Grundpauschale erhalten die Krankenkassen für jeden Versicherten sogenannte Zu- oder Abschläge aus dem Gesundheitsfonds. Zu- und Abschläge gibt es für das Alter und Geschlecht sowie für schwerwiegende oder chronische Krankheiten.



