Gesundheitsfonds
AOK Hessen ohne Zusatzbeitrag
Seit 2009 zahlen alle Beitragszahler den gleichen Beitragssatz in den Gesundheitsfonds. Reichen einer Kasse die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht aus, kann sie bei ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag erheben. Für die Mitglieder der AOK Hessen lautet die gute Nachricht: Die Gesundheitskasse erhebt auch 2012 keinen Zusatzbeitrag.
Der Gesundheitsfonds hat einige Neuerungen gebracht. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Gesundheitsfonds, dem Beitragssatz und dem Zusatzbeitrag auf einen Blick.
- Welcher Krankenkassenbeitrag wird vom Einkommen abgezogen?
- Wer zieht die Beiträge ein?
- Wer legt den Beitragssatz fest?
- Was geschieht mit den Beiträgen?
- Die Grundpauschale
- Was ist, wenn ich krank werde?
- Was hat es mit Zusatzbeiträgen oder auch Prämien für Versicherte auf sich?
- Änderten sich mit dem Gesundheitsfonds auch die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung?
Welcher Krankenkassenbeitrag wird vom Einkommen abgezogen?
Seit dem 1. Januar 2009 ist der allgemeine Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenkassen gleich. Das heißt: Egal, bei welcher Krankenkasse man Mitglied ist, alle zahlen den gleichen Beitragssatz. Seit dem 1. Januar 2011 beträgt dieser 15,5 Prozent (8,2 Prozent davon tragen die Mitglieder, 7,3 Prozent die Arbeitgeber).
Wer zieht die Beiträge ein?
Der Arbeitgeber und die Rentenkasse ziehen weiterhin ganz automatisch den Krankenkassenbeitrag vom Gehalt ab und überweisen ihn an die Krankenkasse. Unverändert gilt für alle Krankenkassen, dass ein Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent vom Mitglied allein bezahlt wird. Dieser Beitrag wird aber ebenfalls über den Arbeitgeber abgeführt.
Wer legt den Beitragssatz fest?
Die Bundesregierung. Sie hat nicht nur das letzte Wort beim Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen, sondern sie legt auch die Höhe des einheitlichen Beitragssatzes fest. Darüber hinaus fließen zusätzlich Steuermittel in den Gesundheitsfonds.

Was geschieht mit den Beiträgen?
Alle Beiträge der Mitglieder und ihrer Arbeitgeber sowie der Bundeszuschuss fließen in den Gesundheitsfonds, den das Bundesversicherungsamt verwaltet. Aus diesem zentralen Topf erhalten die Krankenkassen für jeden Versicherten eine pauschale Zuweisung. Der Betrag kann durch Zuschläge je nach Alter, Geschlecht und bestimmten schweren Erkrankungen des einzelnen Versicherten variieren. Diese Zuweisungen werden nach vorher festgelegten Standards verteilt.
Die Grundpauschale
Um die Kosten für die Gesundheitsleistungen der Ärzte, Krankenhäuser, Apotheker und alle anderen Leistungen bezahlen zu können, erhalten die Krankenkassen für jeden Versicherten bundesweit die gleiche Zuweisung. Diese Zuweisung aus dem Gesundheitsfonds heißt Grundpauschale und beträgt im Jahr 2011 2.430,83 Euro je Versicherten. Die Höhe der Grundpauschale wird vom Bundesversicherungsamt im Voraus für ein Jahr festgelegt, in dem die geschätzten gesetzlichen Leistungsausgaben durch die geschätzte Versichertenzahl geteilt werden.
Was ist, wenn ich krank werde?
Sie sind bei der AOK weiterhin sehr gut abgesichert. Die Gesundheitskasse bleibt Ihr Ansprechpartner. Sie regelt für Sie alles wie bisher und berät Sie gern in einer der nah gelegenen Beratungscenter, zu Hause oder rund um die Uhr im Internet.
Was hat es mit Zusatzbeiträgen oder auch Prämien für Versicherte auf sich?
Die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds haben mit den tatsächlichen Behandlungskosten nichts zu tun. Krankenkassen können deshalb künftig getrennt vom Beitragssatz einen zusätzlichen Beitrag von ihren Mitgliedern erheben - vorausgesetzt sie benötigen mehr Geld für die medizinische Behandlung ihrer Versicherten als sie aus dem Fonds erhalten. Die AOK Hessen erhebt auch 2012 keinen Zusatzbeitrag. Erhebt eine Krankenkasse einen solchen Zusatzbeitrag, darf dieser ein Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen nicht überschreiten und wird direkt vom Mitglied gezahlt. Bei Niedrigverdienern erfolgt bis zu einem Zusatzbeitrag von 8 Euro keine Einkommensprüfung. Reicht die Pauschale hingegen aus und lässt der Finanzhaushalt es zu, kann eine Krankenkasse ihren Kunden Prämien gewähren.
Änderten sich mit dem Gesundheitsfonds auch die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung?
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds änderte sich nichts am Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Für die AOK gilt: Sie tut sogar noch mehr für die Gesundheit ihrer Versicherten. AOK-Versicherte profitieren von vielen zusätzlichen Leistungen wie kostenlosen Gesundheitskursen vor Ort, Online-Programmen, einer besser abgestimmten Betreuung für chronisch Kranke. Wer etwas für seine Gesundheit tut, kann sich bei seiner AOK Prämien sichern und mit einem Bonustarif bares Geld sparen. Zu alldem kommen Angebote wie beispielsweise der telefonische Informationsservice zu medizinischen Fragen oder das AOK Familienprogramm und viele weitere attraktive Angebote.



