AOK-Wahltarif Krankengeld
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Tarifinformationen
Teilnahmeunterlagen
Mehr Sicherheit für Selbstständige
Erhöhen Sie Ihren finanziellen Spielraum für den Fall einer längeren Krankheit oder wenn Sie wegen eines Unfalls nicht arbeiten können. Freiwillig Versicherte, die das gesetzliche Krankengeld ab der siebten Woche gewählt haben, können mit den AOK-Wahltarifen früher und / oder länger und mehr Krankengeld (KG) beziehen.
Früher und mehr Krankengeld
- Günstige Konditionen
- Ohne Gesundheitsprüfung oder Risikozuschlag
- Individuelle Beratung
- Tarife getrennt oder zusammen wählbar
- AOK-Wahltarif KG 22: drei Wochen früher Krankengeld
- AOK-Wahltarif KG PLUS: 78 Wochen lang mehr Krankengeld
Früher Krankengeld
Verkürzen Sie die Zeit bis zur Zahlung des gesetzlichen Krankengelds. Der AOK-Wahltarif KG 22* als Absicherung für hauptberuflich Selbstständige sowie unständig und kurzzeitig beschäftigte Arbeitnehmer:
- Wahltarif Krankengeld bereits ab dem 22. Tag, bis die gesetzliche Zahlung beginnt
- Bis zu 70 % des ausgefallenen Bruttoeinkommens
- Günstige Prämie: 1,25 % der beitragspflichtigen Einnahmen
Künstler und Publizisten erhalten mit dem AOK-Wahltarif KG 15 Krankengeld bereits ab dem 15. Tag (Prämie: 0,80 % der beitragspflichtigen Einnahmen).
Mehr Krankengeld
Selbständigen mit höherem monatlichen Einkünften** sichert das gesetzliche Krankengeld nur bis zu einem bestimmten Betrag ab. Dadurch entsteht eine finanzielle Lücke. Mit dem AOK-Wahltarif KG PLUS* können Sie zusätzliches Krankengeld erhalten.
- Bis zu 150,00 Euro pro Tag
- Individuelle Absicherung durch 15 wählbare Tarifstufen á 10 Euro
- Bis zu 78 Wochen lang
- Insgesamt maximal 70 % des ausgefallenen Einkommens
- Günstige Prämien: siehe Tarifbestimmungen
**Mindesteinkommen zur Tarifwahl: 4.254,00 Euro
Anspruch auf Leistungen
Wenn ein Arzt Ihre Arbeitsunfähigkeit feststellt bzw. wenn Sie im Krankenhaus, in einer Vorsorge- oder Reha-Einrichtung behandelt werden, haben Sie Anspruch auf Leistungen aus Ihren AOK-Wahltarifen Krankengeld.
Mit Ihrer Unterschrift sichern Sie sich für mindestens drei Jahre die Teilnahme am AOK Krankengeld-Wahltarif und bleiben bei Ihrer AOK versichert.
* Details zu den Leistungen entnehmen Sie bitte den Tarifinfos.



