Gesundheitswelt der AOK Sachsen-Anhalt

Familien

Mutter und Vater überqueren mit ihrer Tochter und zwei Söhnen einen Fluss im Wald.

Warum ist die AOK Sachsen-Anhalt eine gute Krankenkasse für Familien?

600 Euro für Mehrleistungen im Rahmen des GESUNDESKONTO für jedes Familienmitglied

Unser GESUNDESKONTO unterstützt Familien mit einem großen Paket an Mehrleistungen. Dazu gehören die Meningokokken B-Impfung für Kinder, Zuschüsse zu rezeptfreien Arzneimitteln und zahlreiche Zusatzleistungen für Schwangere. Allen Familienversicherten der AOK Sachsen-Anhalt stehen bis zu 600 Euro für zusätzliche Gesundheitsleistungen zur Verfügung.

Fairer Beitrag

Mit 15,9 Prozent sind wir eine der günstigsten Krankenkassen in Sachsen-Anhalt. Und Ihre Familie versichern wir kostenfrei mit.

Flexibler Service

Wir sind immer für Sie erreichbar, ob in einem unserer landesweit 44 Kundencentern vor Ort, telefonisch oder online.

Wussten Sie schon, dass...

  • wir Ihre Familie kostenlos mitversichern?
  • die AOK Sachsen-Anhalt eine der besten Krankenkassen für Familien ist?
  • wir viele Gesundheitsprojekte für Kinder bezuschussen?

Unser Angebot hat Sie überzeugt?

Wechseln Sie jetzt direkt online zur AOK Sachsen-Anhalt. Wir freuen uns auf Sie!

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In drei Schritten zur AOK Sachsen-Anhalt wechseln

  1. Mitgliedsantrag ausfüllen
     
    Online oder mit Beratungstermin im Kundencenter
  2. Kassenwechsel angeben
     
    Sie informieren Ihren Arbeitgeber, Ihre Fach-/ Hochschule, Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter
  3. Den Rest von uns erledigen lassen
    Versicherungskarte und Informationsschreiben zum erfolgreichen Kassenwechsel erhalten

Überzeugende Leistungen sind eine Empfehlung wert

Eine 35-jährige schwangere Frau unterhält sich in einem Café mit ihren beiden Freundinnen.

Sie sind mit der AOK Sachsen-Anhalt zufrieden, kennen und schätzen unsere Stärken und Vorzüge? Dann empfehlen Sie uns weiter. So können auch Ihre Arbeitskollegen und Freunde von den Vorteilen der AOK profitieren. Als Dankeschön erhalten Sie eine Prämie von 25 Euro.

Die häufigsten Fragen und Antworten

  • Ist die Familienversicherung kostenfrei für meine Angehörigen?

    Ja, familienversicherte Angehörige zahlen keine eigenen Beiträge.

  • Welche Angehörigen kann ich bei mir familienversichern?

    Sie können in die Familienversicherung aufnehmen:

    • Ihren Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin bzw. Ihren Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz,
    • leibliche und adoptierte Kinder, bis zu einer bestimmten Altersgrenze,
    • Kinder familienversicherter Kinder,
    • Stiefkinder und Enkel, die in Ihrem Haushalt leben,
    • Stiefkinder und Enkel, die nicht in Ihrem Haushalt leben, für deren Lebensunterhalt überwiegend Sie sorgen, und
    • Pflegekinder, sofern Sie sie nicht beruflich pflegen.
  • Wann kann ich meinen Ehepartner oder meine Ehepartnerin mitversichern?

    Sie können Ihren Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin familienversichern, wenn er oder sie

    • nicht hauptberuflich selbstständig ist oder als Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin versichert ist,
    • nicht selbst privat versichert oder von der Krankenversicherungspflicht befreit ist,
    • regelmäßig nicht mehr als 505 Euro (2024) oder, bei einer geringfügigen Beschäftigung, 538 Euro pro Monat als Gesamteinkommen hat. Elterngeld, Kindergeld oder BAföG werden nicht auf das Einkommen angerechnet.
  • Bis wann können Kinder familienversichert sein?

    Kinder können

    • bis zu ihrem 18. Geburtstag familienversichert sein. Wenn sie noch nicht berufstätig sind, bis zu ihrem 23. Geburtstag.
    • bis zum 25. Geburtstag familienversichert sein, wenn sie noch zur Schule gehen, eine Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt machen, studieren oder ohne Arbeitsentgelt ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder einen Jugendfreiwilligendienst im Ausland machen.

    Behinderte Kinder können familienversichert bleiben, wenn sie auch als Erwachsene nicht selbst für sich sorgen können. Die Behinderung muss dafür innerhalb der Altersgrenzen der Familienversicherung eingetreten sein. 

  • Muss ich einen Antrag auf Familienversicherung stellen, wenn ich meine Angehörigen familienversichern möchte?

    Ja, wenn Sie einen bereits AOK-versicherten Angehörigen bzw. eine AOK-versicherte Angehörige bei sich familienversichern möchten, erhalten Sie den Antrag bei unseren Kolleginnen und Kollegen im nächsten AOK-Kundencenter, an unserem kostenfreien Service-Telefon oder auch hier zum Ausdrucken. Den ausgefüllten Antrag können Sie im Anschluss ganz einfach in der Online-Geschäftsstelle einreichen.

    Wenn Sie einen Angehörigen bzw. eine Angehörige bei sich familienversichern möchte, der oder die derzeitig noch nicht bei der AOK Sachsen-Anhalt versichert ist, nutzen Sie bitte diesen Aufnahmeantrag.

  • Kann ich meine Kinder familienversichern, wenn mein Ehepartner oder meine Ehepartnerin privat versichert ist?

    Sie können Ihre Kinder familienversichern, wenn das monatliche Einkommen Ihres privatversicherten Ehepartners bzw. Ihrer privatversicherten Ehepartnerin nicht höher als 5.775,00 Euro brutto ist oder Ihr eigenes Einkommen höher ist als das Ihres Ehepartners bzw. Ihrer Ehepartnerin.

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Für Sachsen-Anhalt sind wir mit 15,9 Prozent eine der günstigsten Krankenkassen. Beitragssätze zu vergleichen, lohnt sich!

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