Arztwahl und Arztgespräch

Richtige Arztwahl – Die AOK-Checkliste

  • Hat der Arzt eine Kassenzulassung?
  • Ist die Praxis gut erreichbar und sind die Öffnungszeiten günstig?
  • Sind die Wartezeiten zumutbar?
  • Ist die Praxis ansprechend eingerichtet?
  • Sind die Mitarbeiter/innen freundlich und hilfsbereit?
  • Nimmt sich der Arzt genügend Zeit für Sie und geht auf Fragen ein?
  • Berücksichtigt er bei der Diagnose und Behandlung auch Ihre Lebensumstände?
  • Klärt er Sie genau über die Behandlung auf und nennt Ihnen Alternativen?
  • Informiert er Sie darüber, was Sie selbst zur Heilung und Vorbeugung beitragen können?
  • Überweist er Sie zu einem Facharzt, wenn es um sehr spezielle medizinische Probleme geht?

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Das Arztgespräch

Eine gute Vorbereitung auf das Gespräch, aber auch eine Gesprächsnachbereitung, sind für Ihre medizinische Behandlung und Ihre Gesundheit von großem Nutzen.

Ob ein Gespräch gelingt, hängt immer von allen Gesprächspartnern ab. Das Arzt-Patient-Gespräch macht davon keine Ausnahme. Patientin oder Patient können deshalb wesentlich zu einer erfolgreichen Kommunikation mit ihrem Arzt beitragen. Häufig sind sie sich dessen jedoch nicht bewusst. Viele Patientinnen und Patienten gehen daher unvorbereitet und passiv in das Gespräch mit ihrem Arzt.
Die Qualität des Arzt-Patient-Gespräches ist jedoch - auch im Zeitalter einer hochtechnisierten Medizin - von ausschlaggebender Bedeutung für die gesamte Behandlung und Betreuung.

Das gute Gespräch zwischen Arzt und Patient

  • erleichtert es dem Arzt, rasch zu einer richtigen Diagnose zu kommen und mit Ihnen gemeinsam die für Sie beste Behandlung festzulegen.
  • ermöglicht es Ihnen selbst zu verstehen, welche Untersuchungen notwendig sind, welche Behandlung erfolgversprechend ist und was das Wesen Ihrer Krankheit ausmacht.
  • erleichtert es Ihnen, die vorgeschlagene Therapie einzuhalten, auch wenn sie eventuell langwierig oder belastend ist.
  • ermöglicht den Aufbau eines tragfähigen Vertrauensverhältnisses zwischen Ihnen und Ihrem Arzt.

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Ihre Rechte als Patient

Als Patient steht Ihnen eine ganze Reihe von Rechten zu. Diese beruhen auf einem Behandlungsvertrag, der beginnt, wenn der Arzt die Behandlung übernimmt. Zu diesen Rechten zählen zum Beispiel: das Recht

  • auf qualifizierte Behandlung,
  • auf Information,
  • auf Aufklärung und auf Einwilligung (aber auch Ablehnung) in die vorgeschlagenen ärztlichen Behandlungsmaßnahmen.

Ohne eine vertrauensvolle Arzt- Patient- Kommunikation sind diese Rechte allerdings kaum zu verwirklichen. Es lohnt sich also, sich auf das Gespräch mit Ihrem Arzt vorzubereiten und einzustellen!

Die AOK-Arztvorbereitungs-Checkliste soll Ihnen dies erleichtern.

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Anamnese, Diagnose und Therapie

Vor der eigentlichen Untersuchung muss der Arzt die Vorgeschichte der Krankheit erheben. Mit dieser als Anamnese bezeichneten Befragung des Patienten klärt er mögliche Ursachen ab.

Unter Umständen bedarf es hierbei auch einer so genannten Familienanamnese um festzustellen ob auch schon Familienangehörige unter einer solchen Erkrankung litten.

Kommen gleichwertige Therapien in Frage, sollte sich der Arzt für die risikoärmste Variante entscheiden. Die Sicherheit des Patienten hat Vorrang vor anderen Kriterien.

Selbstverständlich muss der Arzt genaueste Kenntnisse über die von ihm verschriebenen Medikamente besitzen. Er informiert den Patienten über die richtige Dosierung, Nebenwirkungen und Risiken der verschriebenen Präparate. Im Übrigen darf er auf den Beipackzettel.

Bei längerer Anwendung überprüft er durch weitere Kontrolluntersuchungen, ob sich die Voraussetzungen für die Verschreibung des Medikaments verändert haben.

Außerdem sollte der Arzt nachfragen, ob der Patient noch weitere Medikamente einnimmt, um das Risiko von Wechselwirkungen einschätzen zu können.

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Freie Arztwahl

Trotz freier Arztwahl ist in der Regel der Hausarzt der erste Ansprechpartner, wenn man gesundheitliche Probleme hat. Er kennt die Krankengeschichte und koordiniert die Behandlung. So können beispielsweise überflüssige Mehrfach- und Doppeluntersuchungen, die den Körper belasten, vermieden werden.

Zugelassene Vertragsärzte und Krankenhäuser können aus nachvollziehbaren Gründen (wie mangelnde Kapazität oder fehlende Qualifikation) eine Behandlung ablehnen. . Dies gilt nicht, wenn es sich um einen Notfall handelt.

Im Falle der Ablehnung einer Behandlung erleichtert die AOK ihren Versicherten, durch Informationen - zum Beispiel über die Fachgebiete der Ärzte und Krankenhäuser - die Suche nach den richtigen Medizinern.

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