Epilation mit Laser (Laserepilation) - Dauerhafte Haarentfernung
Hinweis: Wenn Ihnen eine Laserepilation angeboten wird
Bietet Ihnen Ihr Hautarzt eine Laserepilation zur Haarentfernung an, dann fragen Sie nach dem Nutzen und dem Erfolg, dem Zeit- und Kostenfaktor sowie möglichen Risiken der Behandlung. Bevor Sie sich dafür entscheiden, sollten Sie eine ausführliche Beratung in Anspruch nehmen und einen Behandlungsplan sowie einen Kostenvoranschlag erhalten. Auch sollte gewährleistet sein, dass der Laser von medizinisch geschultem Personal bedient wird.
Weitere Tipps für Verbraucher zu individuellen Gesundheitsleistungen (kurz IGeL) finden Sie in der Rubrik Gesundheitswissen unter Verbraucherschutz: Individuelle Gesundheitsleistungen.
Methode: So wird behandelt
Mit dem Wort Epilation ist eine dauerhafte Haarentfernung gemeint. Im Gegensatz zum mechanischen Zupfen der Haare oder anderen Methoden wie Wachs, Enthaarungscremes etc. wird hierbei die Haarwurzel selbst durch Licht- oder Stromeinwirkung zerstört.
Das Verfahren, welches mit Licht arbeitet, beinhaltet zwei Methoden:
- Die Laserepilation (Dauerstrichlaser):
Ein Verfahren, bei dem das Haar einem mit einer festen Wellenlänge arbeitenden Lichtimpuls ausgesetzt wird. Die lokale Wärmeentwicklung führt zu einer Verödung der Haarwurzeln. - Die IPL-Technik (Epilation mit Blitzlampe)
Ein Verfahren zur Haarentfernung, bei dem das Licht stoßartig von einer komplexen Lichtquelle abgegeben wird (gepulstes Licht).
Die Behandlung wird in der Regel ambulant ohne Narkose durchgeführt. Die Dauer der Behandlung hängt von der Größe der Hautpartie, Haarfarbe und Körperregion ab. Die bei der Behandlung gesetzten Pulse fühlen sich auf der Haut wie kleine Nadelstiche an. Um die Erhitzung der Haut und die Schmerzen zu vermindern, werden unterschiedliche Kühlsysteme eingesetzt. Direkt nach der Behandlung können Symptome wie Rötungen oder Schwellungen der Haut auftreten.
Nutzen der Laserepilation und der Epilation mit IPL
- Die Methoden können keinen dauerhaften Erfolg garantieren. In der Regel sind mehrere Behandlungen und spätere Wiederholungsbehandlungen notwendig.
- Der Erfolg einer Laserbehandlung zeigt sich unter Umständen erst nach Monaten und richtet sich auch nach individuellen Faktoren, wie Haarwachstumszyklus, Haarfarbe, Hauttyp und Körperregion.
- Die beiden Verfahren der Lichttechnik können nur bei dunklen Haaren mit dunkler Wurzel Erfolge erzielen. Dunkle Haare enthalten das Pigment Melanin, welches die Wirkung des Lichts absorbieren kann. Die Haarwurzeln von hellen und grauen Haaren oder Flaum können das Licht nicht aufnehmen und daher auch nicht zerstört werden.
- Haare lassen sich nur in der Wachstumsphase entfernen. Haare in der Ruhephase (am Anfang oder am Ende des Wachstums) werden vom Licht nicht richtig erfasst. Daher sind immer mehrere Behandlungen nötig.
- Das Licht wird bei der IPL-Technik auch vom Blut, dem Gewebe und der Haut aufgenommen, was das Risiko von Hautverbrennungen und anderen Hitzeschäden erhöht.
Leistungen der AOK
Die Epilation mittels Lasertechnik ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Bei der Laserbehandlung ist es unklar, wie viele Behandlungen in welchem zeitlichen Abstand nötig sind. Neben den genannten Hautschädigungen, die sie verursachen kann, sind auch die Langzeitnebenwirkungen bislang nicht geklärt.
Eine Enthaarungsbehandlung wird meist aus kosmetischen Gründen durchgeführt und ist deshalb in der Regel keine Kassenleistung. Nur Patienten mit krankhaftem oder entstellendem Haarwuchs haben einen Anspruch auf eine Behandlung zu Lasten der Krankenkassen. Als Methode zugelassen ist dabei nur die Elektroepilation. Die Behandlung mittels Elektroepilation erfasst als einzige Methode auch helle und graue Haare. Bei dieser Methode werden die Haarwachstumszellen durch Stromeinwirkung zerstört. Eine feine Nadel wird in den Haarfollikel (die längliche Einstülpung der Oberhaut, indem das Haar liegt) eingeführt und leitet dosiert elektrische Energie in den Follikel. Dadurch tritt eine dauerhafte Schädigung der Haarwachstumszellen ein. Das Haar kann nicht mehr nachwachsen. Auch diese Behandlung ist schmerzhaft.
Fazit
Die Haarentfernung mit der Lasertechnik oder speziellen Blitzlampen ist keine Leistungen der GKV, da die dauerhafte Wirksamkeit des Verfahrens nicht ausreichend belegt ist. Weder die Anzahl der dafür notwendigen Behandlungen noch die Dauer des Vorhaltens der Haarentfernung sind bekannt. Die Langzeitwirkungen und die möglichen Hautschäden sind nicht sicher vorhersehbar.
Es liegen keine Belege vor, dass die Lasermethode einer Elektroepilation überlegen ist.
Stand November 2006
Weiterführende Informationen
- Versicherteninformation Ihrer AOK zur Individuellen Gesundheitsleistung "Laserepilation" (PDF, 48 KB)
Hinweis:
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- Regionale Ansprechpartner Ihrer AOK
Für weitere Fragen stehen Ihnen die regionalen Ansprechpartner Ihrer AOK zur Verfügung.
