Was sind „individuelle Gesundheitsleistungen“ (IGeL)? Und wer entscheidet, was zu den Leistungen der Krankenkassen gehört und was nicht?
Was sind "individuelle Gesundheitsleistungen" (IGeL)? Und wer entscheidet, was zu den Leistungen der Krankenkassen gehört und was nicht?
„Individuelle Gesundheitsleistungen“ - kurz IGe-Leistungen (im Sprachgebrauch IGeL-Leistungen) sind ärztliche Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehören und vom Patienten privat bezahlt werden müssen.
Die AOK übernimmt grundsätzlich die Kosten für alle Behandlungsmethoden, die medizinisch notwendig sind, das gilt vor allem bei Vorsorgeuntersuchungen. Doch immer mehr Ärzte und Zahnärzte bieten individuelle Gesundheitsleistungen an - für viele Ärzte eine zusätzliche, lukrative Einnahmequelle.
Wenig Sinnvolles, viel Überflüssiges
Die IGeL-Angebote reichen von zusätzlichen Vorsorgemaßnahmen über Reisemedizin und Naturheilverfahren bis zu Anti-Aging Maßnahmen. Einige der ärztlichen Zusatzleistungen sind durchaus nützlich, wie die reisemedizinische Beratung. Viele sind jedoch überflüssig. Einzelne Angebote sind dagegen medizinisch umstritten und können sogar gesundheitsschädlich sein.
Grundsätzlich entscheidet der sogenannte Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) über Art und Umfang der Therapieverfahren und insbesondere neue Behandlungsmethoden. In diesem Gremium entscheiden Vertreter der Krankenkassen sowie der niedergelassenen Ärzte gemeinsam nach sorgfältiger Prüfung, welche Leistungen medizinisch sinnvoll sind und deshalb von den Kassen bezahlt werden müssen. Seit 2004 sind auch Patientenvertreter bei den Beratungen beteiligt. An die Beschlüsse dieses Gremiums sind alle gesetzlichen Krankenkassen gebunden.
Häufig bieten Ärzte Leistungen an, die der gemeinsame Bundesausschuss als nicht sinnvoll ausgeschlossen hat oder über die er auch noch nicht entschieden hat. Bei der Inanspruchnahme individueller Gesundheitsleistungen besteht damit ein erhöhtes Risiko, unzureichend geprüfte, risikoreiche und/oder nutzlose medizinische Leistungen zu erhalten.
