Magenschleimhautreizung
Eine Schleimschicht, die so genannte Magenschleimhaut, verhindert, dass die Magenwände durch den Verdauungssaft angegriffen werden, der Magen sich also selbst verdaut. Die Produktion von Salzsäure, die Bildung der schützenden Schleimschicht und auch die fein auf die Bewegungen der Speiseröhre und des Dünndarms abgestimmten Magenbewegungen – all das wird durch das vegetative Nervensystem so gut gesteuert, dass wir nichts davon merken, solange alles im inneren Gleichgewicht ist.
Wenn es auf den Magen schlägt
Eine akute Magenschleimhautentzündung (Gastritis) ist nicht selten, zum Glück aber meistens harmlos, wenn auch z. T. sehr schmerzhaft. Sie kann durch Infektionen, die Magenschleimhaut schädigende Stoffe oder auch durch Stress verursacht werden. Über eine lange Zeit bestehende Magenentzündungen bezeichnet man als chronisch. Magenbeschwerden haben meist mehr als nur eine Ursache und brauchen eigentlich immer eine Behandlung, die auf den ganzen Menschen eingeht.
Akute Hilfe
Während der Entzündung ist nichts zu essen, die beste Therapie. Bei Kamillentee und evtl. Zwieback kann sich die Magenschleimhaut langsam erholen. Auf reizende Stoffe, wie Alkohol, Schmerzmedikamente, Kaffee und Zigaretten, sollte in jedem Fall verzichtet werden. Hochprozentige Hausmittel wie "Magenbitter" helfen nicht, sondern verstärken oft die Beschwerden noch.
So beugt man vor
Wer weiß, dass er zu Magenschmerzen neigt, sollte gerade in stressigen Zeiten vorbeugen.
- Nehmen Sie sich Zeit zum Essen.
- Genießen Sie jeden Bissen und kauen Sie gründlich.
- Essen Sie lieber mehrere kleine Mahlzeiten anstelle von nur wenigen großen.
- Essen Sie nicht unmittelbar vor dem Schlafengehen.
- Versuchen Sie, sich fettarm zu ernähren.
- Vermeiden Sie Nahrung, von der Sie wissen, dass sie bei Ihnen stärkere Blähungen verursacht.
- Vermeiden Sie Wasser mit viel Kohlensäure.
- Vermeiden Sie Süßigkeiten und süßes Gebäck, da Zucker ein starker Säurelocker ist
- Vermeiden Sie Kaffee, Tee und Alkohol, vor allem auf nüchternen Magen.
Letzte Änderung: November 2011

