Functional Food
Gesunde Ernährung ist den Deutschen zwar wichtig, doch sie muss auch schnell und bequem sein. Die Lebensmittelindustrie hat die Zeichen der Zeit erkannt und mit durchschlagendem Erfolg in den profitträchtigen Markt des Functional Food investiert. Dabei werden Lebensmittel mit überwiegend natürlichen Nährstoffen, wie Vitaminen, Mineralstoffen, Ballaststoffen oder probiotischen Bakterienkulturen ergänzt und versprechen so einen gesundheitlichen Zusatznutzen.
Gesundheit auf dem Teller
Die Idee für Functional Food stammt aus Japan. Der Begriff steht für Lebensmittel, die über ihren ernährungsphysiologischen Nutzen hinaus einen gesundheitlichen Zusatznutzen aufweisen. Beispiele hierfür sind Milchprodukte mit probiotischen Milchsäurebakterien zur Unterstützung der Darmflora, mit antioxidativen Vitaminen angereicherte ACE-Getränke sowie Margarine mit Cholesterin senkenden Phytosterinen oder Omega-3-Fettsäuren.
Powerfood mit Schwachstellen
Können Krebs, Herzrhythmusstörungen oder Osteoporose tatsächlich mit Hilfe von funktioneller Nahrung vermieden oder geheilt werden? Anhänger der neuen Lebensmittelgeneration sind davon überzeugt, doch Verbraucherschützer warnen immer wieder davor, dass bislang nur wenige der angeblichen Gesundheitswirkungen tatsächlich wissenschaftlich abgesichert sind. Eine Ausnahme stellen die probiotischen Jogurtkulturen dar, deren positive Wirkungen auf die Darmflora inzwischen belegt sind.
Ungeklärt ist: Welche Menge an diesen Inhaltsstoffen tut dem Körper gut? Viele Vitamine und Mineralstoffe brauchen wir nur in geringen Mengen. Durch die Zusätze in den verschiedensten Lebensmitteln ist es kaum möglich, den Überblick über die tatsächlich zugeführte Menge zu bewahren. Besonders fettlösliche Vitamine wie Vitamin A, E oder Beta-Karotin (Provitamin A), aber auch Eisen können in zu großen Mengen auf die Dauer schädlich sein.
Wer sich abwechslungsreich und ausgewogen ernährt, hat normalerweise keinen Nährstoffmangel (mit wenigen Ausnahmen) zu befürchten. Die Vitamine und Mineralstoffe, die natürlicherweise in der Nahrung stecken, sind - vor allem in Verbindung mit der Vielzahl der sekundären Pflanzenstoffe - für unseren Körper definitiv das "Nonplusultra".
Rechtliche Grenzen
Angaben über Nährwert- und Gesundheitsbezug finden sich immer häufiger auf Lebensmitteletiketten oder in der Werbung. Der Gesetzgeber hat dem Rechnung getragen und eine Verordnung erlassen, um den Verbraucher vor falschen und irreführenden Aussagen im Zusammenhang mit Lebensmitteln zu schützen. Seit 1. Juli 2007 dürfen Lebensmittelhersteller nur mit Aussagen für ihre Produkte werben, die auch wissenschaftlich belegt und von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zugelassen sind. Die so genannte Health-Claims-Verordnung (Verordnung EG Nr. 1924/2006) regelt damit erstmals umfassend in der Europäischen Union die Verwendung von Werbeaussagen, mit denen einem Lebensmittel besondere Eigenschaften zugesprochen werden.
Die Verordnung gilt seit dem 1. Juli 2007, es gibt allerdings verschiedene Übergangsregelungen (z. T. bis ins Jahr 2022). Es wird zwischen nährwertbezogenen und gesundheitsbezogenen Aussagen unterschienden.
Eine nährwertbezogene Angabe deklariert, dass ein Lebensmittel besondere positive Nährwerteigenschaften besitzt, z. B. aufgrund der Höhe des Energiegehaltes und/oder der enthaltenen oder nicht enthaltenen Menge an Nährstoffen oder anderen Substanzen. Nährwertbezogene claims wie z. B. zuckerfrei, fettreduziert oder reich an Vitamin C werden durch die Verordnung schon jetzt eindeutig geregelt und sind nur noch zulässig, wenn die den rechtlichen Anforderungen der Verordnung entsprechen.
Eine gesundheitsbezogene Angabe im Sinne der Verordnung weist auf einen bestehenden Zusammenhang hin zwischen der Lebensmittelkategorie, einem Lebensmittel oder seinen Bestandteilen und der Gesundheit. Bei den gesundheitsbezogenen Aussagen unterscheidet die Verordnung zwischen drei Hauptkategorien.
1. Angaben bezüglich der Verringerung eines Krankheitsrisikos. Beispiel: die Aussage Der regelmäßige Verzehr von ausreichenden Calciummengen reduziert ihr Risiko, im Alter an Osteoporose zu erkranken, und solche, die sich auf die Entwicklung und Gesundheit von Kindern beziehen, sollen erst nach einer Zulassung verwendet werden dürfen.
2. Andere gesundheitsbezogene Angaben (u. a. Angaben, die sich auf die Rolle eines Nährstoffs oder eines anderen Stoffs beziehen, z. B. Calcium stärkt die Knochen) sollen in eine von der Europäischen Kommission zu erstellenden Positivliste (Gemeinschaftsliste) aufgenommen werden. Es werden nur solche Aussagen berücksichtigt, die wissenschaftlich hinreichend gesichert sind.
3. Gesundheitsbezogene Angaben schließlich, die auf neu entwickelten wissenschaftlichen Daten beruhen, werden einem beschleunigten Registrierungsverfahren unterworfen.
Letzte Änderung: Oktober 2011

