Strassenverkehr
Strassenverkehr
Saft statt Schnapps
Die Wirkung von Alkohol im Straßenverkehr wird von den meisten Autofahrern unterschätzt. Mehr als ein Drittel aller strafgerichtlichen Verurteilungen betreffen Verkehrsstraftaten. Dabei stellen die Alkoholverstöße den Löwenanteil. Erschreckend ist auch die Tatsache, dass bei fast jedem zweiten tödlichen Verkehrsunfall Alkohol eine Rolle spielt. Auffällig oft ereignen sich solche alkoholbedingten Unfälle am Wochenende mit jungen Fahrern am Steuer. Gewarnt werden muss auch vor der weit verbreiteten Meinung, dass man sich mit einem Promillewert, der unter 0,5 liegt, uneingeschränkt hinters Steuer setzen kann, denn: Bereits ab 0,3 Promille Alkohol im Blut ist die Wahrnehmung beeinträchtigt und es drohen unter Umständen empfindliche Strafen. Auch Fußgänger und Radfahrer besitzen keinen Freifahrtschein zum Alkoholkonsum. Radfahrern wird beispielsweise ab 1,6 Promille der Führerschein entzogen. Hier finden Sie mehr zu den gesetzlichen Bestimmungen über den zulässigen Alkoholgehalt im Blut.
Übrigens: 0,5 Promille im Blut sind schneller erreicht, als man denkt. Männer haben nach etwa einem dreiviertel Liter Bier oder nach knapp zwei Gläsern Wein 0,5 Promille im Blut. Bei Frauen ist dies bereits nach einem halben Liter Bier oder nach einem Glas Wein erreicht. Müdigkeit, Stress oder ein leerer Magen verstärken die Wirkung.
Gesetzliche Bestimmungen über den zulässigen Alkoholgehalt im Blut
0,3-Promille-Grenze:
Ab 0,3 Promille Blutalkoholgehalt geht man von einer „relativen Fahruntüchtigkeit“ aus. Man macht sich damit nur bei einer auffälligen Fahrweise oder bei der Verwicklung in einen Unfall strafbar.
0,5-Promille-Grenze:
Ab 0,5 Promille ist das Autofahren eine Ordnungswidrigkeit, die mit 250 Euro Geldbuße, einem Monat Fahrverbot und vier Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg geahndet wird. Kommt es zu einem Unfall oder handelt es sich um einen wiederholten Verstoß, so fallen die Strafen deutlich höher aus.
1,1-Promille-Grenze:
Bei 1,1 Promille ist die „absolute Fahruntüchtigkeit“ erreicht. Diese Straftat wird mit einer hohen Geld- oder Freiheitsstrafe sowie Führerscheinentzug bis zu sechs Monaten und sieben Punkten im Verkehrszentralregister bestraft. Wird zusätzlich ein grober Fahrfehler auffällig oder gar ein Unfall verursacht, sind die strafrechtlichen Konsequenzen weitreichender.
1,6-Promille-Grenze:
Ab 1,6 Promille muss vor einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis zusätzlich eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) durchgeführt werden. Die Kosten trägt derjenige, der den Führerschein wiedererlangen möchte.
Da Alkohol auch schon in geringen Mengen die Konzentrations-, Leistungs- und Reaktionsfähigkeit vermindert, gefährden Sie mit Alkohol am Steuer nicht nur Ihr eigenes, sondern auch das Leben anderer. Aus diesem Grund ist nach Meinung vieler Experten 0,0 Promille im Straßenverkehr die einzig richtige Lösung.
