Suchtpotenzial Jugend
Suchtpotenzial Jugend
Einstiegsdroge Alcopops
Wodka Lemon aus der Tube, knallroter Breezer mit Beeren und Rum oder prickelnder Slammer mit Tequila: Alcopops sind in. In den süßen Mixturen aus Aroma und Zucker geht der Alkohol praktisch baden: Immerhin zwei Schnapsgläser harter Sprit mit durchschnittlich 5,0 bis 6,0 Vol.-% reinem Alkohol sind je Flasche enthalten. Mit diesen alkohol- und farbstoffhaltigen Limonadengetränken entstand eine neue Generation von Alkoholkonsumenten in unserer Gesellschaft.
Die Gefahr dieser Drinks: Aufgrund des hohen Zuckeranteils und der Kohlensäure gelangt der Alkohol schnell ins Blut und wirkt somit besonders kurzzeitig. Geschmack und optische Aufmachung vermitteln zusätzlich den harmlosen Produktcharakter eines Limonadengetränkes. Dadurch wird der Alkoholgehalt oftmals weit unterschätzt – mit fatalen Folgen. Die Krankenhauseinlieferungen aufgrund von Alkohol stiegen von 2001 bis 2006 bei den 15-20-Jährigen um 55 Prozent, bei den unter 15-Jährigen sogar um 125 Prozent.
Aktueller Alkoholkonsum bei Jugendlichen
Laut der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist der Alkoholkonsum von Jugendlichen nach einem Rückgang in den Jahren 2004 und 2005 wieder angestiegen. der Repräsentativuntersuchung 2007 stellen einen erheblichen Anstieg besonders bei 16- bis 17-jährigen männlichen Jugendlichen fest. Die durchschnittliche Trinkmenge pro Woche beträgt in dieser Gruppe 150 g reinen Alkohol, was der täglichen Menge von zwei Gläsern alkoholischer Getränke entspricht. Im Vergleich hierzu lag der Wert im Jahre 2004 bei 127 g beziehungsweise 2005 bei 108 g. Die wöchentliche Alkoholmenge betrug bei den weiblichen Jugendlichen derselben Altersgruppe noch 54 g im Jahre 2004 und verringerte sich 2005 auf 42 g. 2007 ist jedoch wieder eine Erhöhung auf 53 g reinen Alkohol zu verzeichnen. Diese Entwicklung ist auf eine Zunahme im Trinken von Bier, Bier-Mixgetränken und Spirituosen zurückzuführen.
Auswirkung auf Kinder und Jugendliche
Da die körperliche Entwicklung in diesem Alter noch nicht abgeschlossen ist, stellt Alkohol eine erhebliche gesundheitliche Gefährdung für Kinder und Jugendliche dar. Die Leber kann den Alkohol nur sehr langsam abbauen, bereits geringe Mengen führen zu schweren Schädigungen und Vergiftungen. Am stärksten gefährdet ist das Gehirn, da die Reifung dessen meist erst mit dem 17. Lebensjahr abgeschlossen ist. Durch einen hohen Konsum können zudem die Pubertät und das Knochenwachstum verzögert werden. Auch die Persönlichkeitsentwicklung ist negativen Einflüssen ausgesetzt.
Knigge für den Umgang mit Alkohol
Am besten, Sie leben Ihrem Kind von Anfang an einen risikoarmen Umgang mit Alkohol vor. Alkohol ist nun einmal gesellschaftlich akzeptiert. Somit spielt auch der Umgang mit alkoholischen Getränken eine ganz normale Rolle in der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Der erste Kontakt mit Alkohol – das Probieren von kleinen Mengen – findet meist im Alter zwischen 10 und 14 Jahren innerhalb der Familie und bei festlichen Anlässen statt. In den darauf folgenden Jahren entwickelt sich ein Trinkverhalten, das im Großen und Ganzen lebenslang beibehalten wird. Darum gilt es, einem Einstieg in den Alkoholkonsum frühzeitig entgegenzuwirken. Je jünger das Einstiegsalter desto größer die Gefahr, im weiteren Lebenslauf Alkoholprobleme zu bekommen.
Mein Kind trinkt – was tun?
Was tun, wenn Ihr 14- oder 15-jähriges Kind das erste Mal betrunken nach Hause kommt? Jetzt bitte keine Szene machen. Für den ersten Schreck gilt: kalten Waschlappen bereithalten und einen Eimer neben das Bett stellen. Für den nächsten Morgen: ruhigen Kopf behalten. Teilen Sie ruhig Ihre Ängste mit statt Ihrem Kind Vorwürfe zu machen. Sprechen Sie aus, was Sie belastet. Etwa: „Was ich gestern Nacht gesehen habe, macht mir Sorgen.“ Das Wichtigste ist, gerade jetzt den Kontakt zu Ihrem Kind zu erhalten. Fragen Sie nach Details: Mit wem hat Ihr Kind getrunken, wo, wie viel, wie schnell und vor allem warum?
Jugendschutzgesetz
In Deutschland regelt das Jugendschutzgesetz den Umgang mit alkoholischen Getränken für Kinder und Jugendliche. Nach § 9 ist der Verzehr und Verkauf von Alkohol und alkoholhaltigen Getränken in der Öffentlichkeit für Jugendliche unter 16 Jahren verboten. Sind die Jugendlichen in Begleitung einer erwachsenen, erziehungsberechtigten Person und enthält das Getränk keinen Branntwein, dann ist der Konsum erlaubt. Wer Alkohol an ein Kind unter 14 Jahren ausschenkt, muss laut Bußgeldkatalog 400 Euro zahlen, bei unter 18-Jährigen sind 300 Euro fällig.
