Brustkrebs

Die Nachsorge
Nach Abschluss der Erstbehandlung findet im Rahmen von AOK-Curaplan die Nachsorge durch den behandelnden Arzt statt. Diese sollte spätestens sechs Monate nach der endgültigen Bestätigung der Diagnose erfolgen und wird anschließend in halbjährlichen Abständen fortgesetzt. Abhängig von der individuellen Situation der Patientin und der psychosozialen Situation hat sie natürlich jederzeit die Möglichkeit, eine ärztliche Betreuung wahrzunehmen.
Der Arzt führt im Rahmen der Nachsorge ein Gespräch mit der Patientin, in dem er die aktuelle Situation und anstehende Fragen mit ihr bespricht. Er untersucht sie und gibt ihr Anleitungen zur Selbstuntersuchung und -beobachtung der Brust. Außerdem spricht er mit ihr über eventuell notwendige Hilfsmittel, Maßnahmen der Physiotherapie und andere für die Patientin wichtige Themen. Er klärt, ob ggf. weitergehende psychosoziale Unterstützung erforderlich ist.
Im Rahmen von AOK-Curaplan Brustkrebs sollte auch einmal jährlich eine Röntgenaufnahme der Brust (Mammographie) durchgeführt werden: Besteht der Verdacht dass sich die Krebszellen auf andere Körperbereiche ausgebreitet haben (Fernmetastasierung), können weitere Verfahren zur Diagnosesicherung wie zum Beispiel eine Röntgenaufnahme des Brustkorbs, bildgebende Verfahren des knöchernen Skeletts oder Ultraschall angewandt werden. Ist im fortgeschrittenen Stadium der Erkrankung eine endgültige Heilung nicht mehr möglich, erfolgt eine so genannte palliative (lindernde) Therapie.
