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Knochenmarktransplantation
Synonyme
KMT, Übertragung von Knochenmark
Grundlagen
Das rote Knochenmark befindet sich im Knochen und bildet dessen Hauptanteil. Im Knochenmark findet die lebensnotwendige Blutbildung statt. Gebildet werden die roten Blutkörperchen, die für den Sauerstofftransport verantwortlich sind, ferner die weißen Blutzellen, die das Immunsystem des Körpers mitbilden und sich im Falle einer Infektion mit dieser auseinandersetzen. Auch findet hier die Synthese von Blutplättchen statt, die eine Blutgerinnung erst möglich macht. Die im Knochenmark gebildeten Blutzellen werden in die Blutbahn abgegeben, von wo aus sie dann zu den verschiedenen Organen gelangen. Erkrankt nun das Knochenmark, so wird die Blutzellbildung in Mitleidenschaft gezogen. Einige Formen der Knochenmarkserkrankungen lassen sich mit einer Knochenmarktransplantation behandeln. Bei diesem Eingriff wird gesundes Knochenmark auf einen Patienten übertragen. Er wird bei einer Reihe von bösartigen Bluterkrankungen, wie z. B. bei krankhafter Überproduktion von Leukozyten oder Lymphozyten, notwendig. Generell muss man zwischen einer sogenannten allogenen und einer autologen Knochenmarktransplantation unterscheiden. Bei der ersteren wird Knochenmark von einem gesunden Spender auf einen erkrankten Empfänger übertragen. Das bedeutet, dass das Knochenmark von einem anderen Menschen entnommen wird. Als Spender fungieren im Idealfall Familienmitglieder, aber auch nicht verwandte Personen. Ist eine autologe Knochenmarktransplantation geplant, werden patienteneigene Knochenmarkzellen transplantiert.
Indikationen
- Schwere aplastische Anämie
- Akuter Blutkrebs (akute Leukämie)
- Lymphknotenkrebs
- chronische myeloische Leukämie
- sog. myelodysplastische Syndrome (chronische Erkrankungen des blutbildenden Gewebes)
- Thalassämia major
Die Knochenmarktransplantation ist bei Patienten mit leukämischen Erkrankungen indiziert, z. B. bei der sog. akuten oder chronischen myeloischen (die Leukozyten betreffenden) Leukämie. Bei einer schweren Blutarmut aufgrund einer Knochenmarkschädigung ist dieses Verfahren ebenfalls die Behandlung der Wahl. Des Weiteren wird die Knochenmarktransplantation bei einigen Patienten mit lymphatischer Leukämie (die Lymphozyten betreffende Form) durchgeführt; auch hier unterscheidet man zwischen akuter und chronischer lymphatischer Leukämie. Ist die Bildung des Blutfarbstoffs Hämoglobin im Rahmen einer Thalassämia major schwer gestört, so ist die Transplantation von Knochenmark ebenfalls angezeigt. Eine autologe Knochenmarktransplantation ist dagegen v. a. bei Erkrankungen wie · malignen (bösartigen) Lymphomen · chronischen lymphatischen Leukämien (kurz CLL) · Plasmozytom das Mittel der Wahl.
Vorbereitung
Zunächst wird bei gestellter Indikation und nach erfolgter Patientenaufklärung ein geeigneter Spender gesucht. Ermittelt wird nach Möglichkeit erst unter den Familienmitgliedern, wobei die Eltern aufgrund des biologischen Erbganges als Knochenmarkspender für ihr krankes Kind nicht in Frage kommen. Die Geschwister des Erkrankten dagegen zeigen eine 25-prozentige Wahrscheinlichkeit einer Übereinstimmung bezüglich bestimmter Gewebemerkmale, wie zum Beispiel dem sog. HLA-Gewebe-Antigen (Humane Leukozyten Antigene). Die beste Voraussetzung für die Spender-Empfänger-Konstellation sind eineiige Zwillinge, da sie die meisten Übereinstimmungen bezüglich antigener Eigenschaften aufweisen. Sind in der Familie keine geeigneten Spender zu finden, wird die Suche auf Nicht-Familienangehörige ausgedehnt. Leider ist aufgrund der genetisch bedingten immensen Kombinationsmöglichkeiten der HLA-Antigene die Wahrscheinlichkeit für die Übereinstimmung des Gewebetyps zwischen zwei nicht verwandten Personen äußerst gering; sie liegt im Bereich von 1:50.000 bis 1:1.000.000. Im Rahmen einer autologen Knochenmarkübertragung werden dem Patienten vor der Chemotherapie mobilisierte Knochenmarkstammzellen aus dem Blut entnommen, aufbereitet und tiefgefroren gelagert. Im Anschluss an diese Vorbereitungen bzw. wenn ein geeigneter Spender gefunden wurde, wird ein Termin vereinbart und der Patient wird etwa zwei Wochen vor dem Transplantationstermin in die Klinik zur stationären Aufnahme einbestellt. Es folgen zunächst diagnostische Untersuchungen. Neben Blutbild- und Laboruntersuchungen erfolgt eine Ultraschalluntersuchung des Herzens und der Bauchorgane. Außerdem werden Lungenfunktionstests angeordnet, ferner eine Röntgenaufnahme von Herz und Lunge. Es wird auch nach möglichen Infektionsherden gesucht, die unerkannt bzw. unbehandelt bei eingeleiteter Therapie zu Komplikationen führen könnten. Dann wird der Patient für etwa eine Woche vor der Transplantation auf eine erregerfreie Intensivstation verlegt. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die eigentliche Vorbereitungsphase, in der der Patient einer Chemotherapie unterzogen wird; der Mediziner spricht dabei von einer sogenannten Konditionierung des Patienten. Diese Chemotherapie wird in so aggressiver Form durchgeführt, dass das kranke Knochenmark - so der Idealfall - gänzlich zerstört wird und danach keine bösartigen Zellen mehr nachweisbar sind. Zudem wird in einigen Fällen eine Ganzkörperbestrahlung angeordnet, um den Patienten blastenfrei zu bekommen, d. h. es sollen keine bösartigen Zellen mehr im Körper zu finden sein. In dieser Situation ist der Patient dringendst auf das Spendermark angewiesen, da er aplastisch ist; das bedeutet, dass in seinem Knochenmark keine Blutzellen mehr neu gebildet werden, die ein Leben überhaupt erst ermöglichen. Am Ende der Vorbereitungsphase befindet sich der Patient also im Zustand der sog. Aplasie.
Beschreibung
In der Phase der Aplasie erfolgt nun die eigentliche Knochenmarktransplantation. Der Patient befindet sich dazu in einem speziellen, extrem keimarmen Zimmer. Dem Spender wird nur ein einziges Mal unter Vollnarkose Knochenmark direkt aus dem Knochen (genauer: aus dem Beckenkamm) entnommen. Eine andere Methode beschreibt die Möglichkeit, die benötigten Zellen aus dem Blut zu entnehmen. Dazu werden allerdings zunächst die Knochenmarkzellen durch die Verabreichung spezieller Medikamente mobilisiert, damit sie in ausreichender Zahl im Blut vorkommen. Das entnommene Knochenmark wird dem Empfänger nach diversen Aufbereitungsphasen vorsichtig in die Vene injiziert. Die so transplantierten Knochenmarkzellen des Spenders gelangen über die Blutbahn in das Knochenmark des Patienten und nisten sich ein, um dort frische, gesunde Blutzellen zu bilden. Im Rahmen der autologen Transplantation werden dem Patienten natürlich die aufbewahrten, vor der Chemotherapie entnommenen, Knochenmarkzellen zugeführt. Damit sich der Patient keinen Infektionen aussetzt, verbleibt er für ca. vier Wochen auf einer Isolierstation. Erst nach diesen vier Wochen kann er in ein normales Einzelzimmer verlegt werden.
Kontraindikationen
- das Alter des Patienten
- vorliegende Grunderkrankung
- Allgemeinzustand des Patienten
- kein geeigneter Spender
- Autologe Form: vom Knochenmark ausgehende Erkrankung
Eine Knochenmarktransplantation ist zu riskant oder nicht durchführbar, wenn der Erkrankte ein zu hohes Alter hat. Die Altersgrenze bei allogenen Transplantationen liegt etwa bei 50 Jahren, bei autologen Transplantationen etwa bei 60 Jahren. Ebenfalls vermieden wird die Transplantation, wenn der Allgemeinzustand des Patienten eine solche Operation nicht zulässt oder wenn kein geeigneter Knochenmarkspender gefunden wird. Eine autologe Knochenmarktransplantation ist nur für Patienten geeignet, bei denen die Erkrankung nicht vom Knochenmark ausgeht. Hierbei werden dem/der Betroffenen Stammzellen aus dem Knochenmark entnommen, die dem Organismus später wieder zugeführt werden. Sind diese Zellen aber schon von Anfang an geschädigt oder bösartig verändert, so muss dieses Verfahren ausgeschlossen werden.
Risiken während der Behandlung
- Blutung
- Infektionsmöglichkeit
Bei einer Knochenmarktransplantation muss beachtet werden, dass es neben möglichen Infektionen auch zu Blutungen kommen kann.
Risiken nach der Behandlung
- Abstoßung des fremden Knochenmarks
- Graft-versus-Host-Disease
Nach erfolgter Knochenmarktransplantation besteht in eher seltenen Fällen die Gefahr eines Nichtanwachsens des Transplantats. Ferner kann es möglich sein, dass die mit der Transplantation übertragenen Immunzellen den Körper des Patienten als fremd erkennen und körpereigenes Gewebe angreifen. Der Mediziner spricht dann in diesem Falle von einer Transplantat-gegen-Wirt-Erkrankung oder Graft-versus-Host-Disease, kurz GvHD. Diese GvH-Krankheit kann innerhalb der ersten drei Monate nach der Knochenmarktransplantation bei mehr als etwa einem Drittel der transplantierten Patienten auftreten. Besonders werden hierbei Leber, Darm und Haut in Mitleidenschaft gezogen. Allerdings ist diese Komplikation gut zu therapieren. In einigen Fällen kann diese Transplantat-gegen-Wirt-Erkrankung sogar erwünscht sein, insbesondere dann, wenn sich diese Zellen gegen eventuell im Körper verbliebene Leukämiezellen (bösartige Blutzellen) richten und diese unter Umständen sogar eliminieren. Allerdings kann die Komplikation fortschreiten und lebensbedrohlich werden oder das Auftreten anderer lebensbedrohlicher Komplikationen begünstigen. Durch eine medikamentöse Hemmung des Immunsystems kann man diese Reaktion mildern oder verhindern.
Rehabilitationsmaßnahmen
Der Patient muss nach erfolgter Transplantation für eine lange Zeit abwehrschwächende Medikamente (Immunsuppressiva) einnehmen, auch noch nach der Entlassung aus der Klinik. Die Medikamenteneinnahme soll eine mögliche Abstoßungsreaktion des fremden Spender-Knochenmarks verhindern. Es vergehen etwa zwölf Monate, bis das körpereigene Immunsystem einigermaßen funktionsfähig ist. Dies bedeutet, dass der Patient in dieser Zeit für Infektionen anfälliger ist als andere Menschen. Um diese Phase komplikationslos zu überbrücken, muss der Patient einige Verhaltensmaßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos einhalten. Oberstes Gebot für den transplantierten Patienten ist eine regelmäßige umfassende Körperhygiene. Ferner sind frühere Grundimpfungen, wie die Pocken- oder Polio-Impfungen, durch die Knochenmarktransplantation verloren und müssen daher zu einem geeigneten Zeitpunkt wiederholt werden. Es existieren hierfür spezielle Impfempfehlungen nach Knochenmarktransplantationen. Bei der Ernährung müssen ebenfalls bestimmte Vorschriften und Regeln eingehalten werden, die je nach vorliegender Situation und Knochenmark-Transplantationszentrum unterschiedlich sein können. Auch hier existieren Ratgeber bezüglich des Verhaltens Knochenmarktransplantierter. Weiterhin muss der direkte Kontakt mit Haustieren bzw. Tieren, Pflanzen und Pflanzenerde gemieden werden. Freibäder, Kinos, Konzertsäle, Restaurants usw. sollten gemieden werden, da überall dort, wo große Menschenmengen versammelt sind, das Infektionsrisiko natürlich besonders hoch ist. Zu meiden ist auch direktes Sonnenlicht. Hält sich der Patient im Freien auf, so muss er auch bei bewölktem Himmel ein Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor (am besten Lichtschutzfaktor 20 und höher) verwenden.
Literatur
J.-M. Hahn: Checkliste Innere Medizin, 5. Auflage, Thieme Verlag Stuttgart 2006; Herold: Innere Medizin, 2009; Gerok / Huber u.a. (Hrsg.): Die Innere Medizin - Referenzwerk für den Facharzt, 11. Auflage, Schattauer Stuttgart 2007. (bm, 11/2009)
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