Klassische Leistungen für Sie und Ihr Kind

Haushaltshilfe

Wer kümmert sich um die Kinder, um den Haushalt, wenn Mutter oder Vater ins Krankenhaus oder zur Kurklinik muss? Ihre AOK hilft! Voraussetzung ist allerdings, dass kein Familienangehöriger diese Arbeiten übernehmen kann und im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind lebt. (In einigen Landes AOKs, wie Baden-Württemberg oder Niedersachsen, liegt die Altersgrenze der Kinder bei 14 Jahren.)

Unsere Lösungsvorschläge:
Wenn Sie die Versorgung Ihrer Kinder selbst organisieren wollen (zum Beispiel im Rahmen der Nachbarschaftshilfe), können wir Ihnen dadurch entstehende Kosten in angemessener Höhe erstatten. Sprechen Sie vorher mit Ihrem AOK-Kundenberater. Er kann Ihnen im Bedarfsfall auch eine Haushaltshilfe besorgen, die Kosten übernimmt anteilsmäßig selbstverständlich die AOK.

Wenn ein Elternteil oder ein naher Verwandter unbezahlten Urlaub nimmt, wird für den täglichen Verdienstausfall ein anteiliger Betrag erstattet. Sie können aber auch eine Ersatzkraft wählen.

Weitere Informationen und den Antrag auf Haushaltshilfe sowie die notwendige Bescheinigung des Arbeitgebers über unbezahlten Urlaub erhalten Sie in Ihrer AOK-Geschäftsstelle.

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