Zuzahlungsfreie Arzneimittel


Suche: Zuzahlungsfreie Arzneimittel

Liste der zuzahlungsbefreiten Arzneimittel

Zuzahlungsfreie Arzneimittel

Patienten müssen für besonders preisgünstige Medikamente, die der Arzt Ihnen verschrieben hat, nichts dazu bezahlen. Damit sparen Patienten bis zu zehn Euro pro verschriebenem Medikament. In der Datenbank zuzahlungsfreier Medikamente finden Sie in Frage kommende Medikamente. Suchen Sie bequem über den Arzneimittelnamen, den Hersteller oder den Wirkstoff. Im Suchergebnis finden Sie auf Basis der vollständigen und neutralen Befreiungsliste folgende Angaben: Pharmazentralnummer (PZN)*, Hersteller, Wirkstoff, Dosierung (Wirkstärken), Packungsgröße, Darreichungsform und Apothekenverkaufspreis.

Seitenanfang

Weitere Informationen

  • Die Qualität der Arzneimittelversorgung durch die AOK ist hoch: Ihr Arzt kann mit Ihnen zusammen aus einer Gruppe von Arzneimitteln wählen, die zum Festbetrag (oder darunter) angeboten werden. Die Kosten für ein solches Arzneimittel übernimmt die AOK. Sie zahlen lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung (10 Prozent des Preises – mindestens 5, maximal 10 Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten des Mittels).
  • Arzneimittel mit Preisen von 30 Prozent und mehr unterhalb des Festbetrags können von der Zuzahlung befreit werden. Dadurch erhalten alle Versicherten auch die Möglichkeit, preisgünstige Arzneimittel ohne Zuzahlung zu erhalten. Patienten erhalten so einen Anreiz, bei ihrem Arzt auf der Verordnung eines solchen preisgünstigen Mittels zu bestehen.
  • Ihr Arzt wird Sie darüber informieren, wenn er ein Arzneimittel verschreiben will, dessen Preis über dem Festbetrag liegt. Fragen Sie in einem solchen Fall, ob es ein alternatives, günstigeres Präparat gibt. Wenn Sie trotzdem ein Arzneimittel nehmen wollen, dessen Preis über dem Festbetrag liegt, müssen Sie die Differenz selbst tragen. Diese Aufzahlung ist auch dann fällig, wenn Sie von Zuzahlungen befreit sind. 
  • Neue, innovative Arzneimittel – die also die Therapie verbessern oder weniger Nebenwirkungen haben – werden wie bisher von den Festbeträgen freigestellt. Das heißt für Sie: Wenn ein neues Präparat die Behandlung einer Erkrankung wirklich verbessert, übernimmt die AOK die Kosten – abzüglich der gesetzlich vorgesehenen Zuzahlung.

Hinweis: Sollten Sie ein zuzahlungsbefreites Medikament trotz des identischen Wirkstoffs nicht vertragen, sprechen Sie mit Ihrem Arzt über die Beschwerden und fragen Sie nach Alternativen.

Seitenanfang

Beispiele für Zuzahlungsbefreiungen

Die Liste zur Festlegung von Zuzahlungsbefreiungen umfasst Wirkstoffe aus 79 Festbetragsgruppen der Stufe 1 (gleicher Wirkstoff).

Für alle darunter fallenden Darreichungsformen, Wirkstärken und Packungsgrößen wurden die Preisgrenzen errechnet, ab denen die Mittel für GKV-Patienten zuzahlungsfrei verordnet werden können (30 % unter dem Festbetrag; Ermittlung auf Basis der Apothekeneinkaufspreise).

Beispiel 1: Wirkstoff Tramadol (Schmerzmittel)
z.B.: TRAMADOL retard 100mg, 100 Stk.

bisherige Regelung seit 01.07.2006
Festbetrag Zuzahlung Festbetrag Zuzahlungs-Befreiungsgrenze Preis des Arzneimittels Zuzahlung
51,57 EUR ja 51,43 EUR 38,83 EUR gleich oder niedriger als 38,83 EURO nein
höher als 38,83 EURO ja

Beispiel 2: Wirkstoff Verapamil (Herz-Kreislauf-Mittel)
z.B.: Verapamil retard 120mg, 100 Stk.

bisherige Regelung seit 01.07.2006
Festbetrag Zuzahlung Festbetrag Zuzahlungs-Befreiungsgrenze Preis des Arzneimittels Zuzahlung
23,08 EUR ja 23,08 EUR 18,98 EUR gleich oder niedriger als 18,98 EURO nein
höher als 18,98 EURO ja

Seitenanfang

Copyright - AOK – Die Gesundheitskasse