Leistungen
Leistungen Z
Zahnersatz
Eine Krone ist defekt oder Sie benötigen eine neue? Durchschnittlich zahlen wir als Ihre Krankenversicherung 50 Prozent der Kosten für die medizinisch notwendige Versorgung in Form eines Festzuschusses. Das heißt beispielsweise: Beim gleichen Befund - etwa "fehlender Zahn im Unterkiefer" - bekommen alle Versicherten den gleichen Betrag erstattet, unabhängig davon, was der Zahnarzt fordert.
Vorsorge lohnt sich
Wer richtig vorsorgt und regelmäßig zum Zahnarzt geht, bekommt von der AOK einen höheren Zuschuss für den Zahnersatz. Nach fünf Jahren Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen erhöht sich der Festzuschuss um 20 Prozent. Eine Erhöhung um weitere 10 Prozent bekommen Versicherte, die in den letzten zehn Jahren regelmäßig zu Vorsorgeuntersuchungen gegangen sind.
Geringverdiener
Manche Versicherte bekommen eventuell weitere Zuschüsse, im Einzelfall bis zur vollständigen Kostenübernahme. Das hängt davon ab, wie niedrig ihr Einkommen ist. Befreit werden können zum Beispiel auch Personen, die Arbeitslosengeld II, BAföG oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII erhalten. Sprechen Sie uns bei Bedarf einfach an.
Wichtig: Wenn Sie Zahnarztleistungen über die übliche Versorgung hinaus wünschen, erhöht sich Ihr Eigenanteil.
Vielleicht möchten Sie auch eine Behandlung mit Ihrem Arzt verabreden, die über unser Leistungsspektrum als gesetzliche Krankenkasse hinausgeht. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn Sie statt herausnehmbarem Zahnersatz Implantate wünschen. Dann bezahlen Sie nach Abschluss der Behandlung die Zahnarztrechnung zunächst allein. Wir gewähren Ihnen den Zuschuss, den Sie für die normale Versorgung bekommen hätten.
Bitte senden Sie die Originalrechnung, die Laborrechnung, unsere Kostenzusagen und Ihre aktuelle Bankverbindung ein. Dann erstatten wir Ihnen den Zuschussbetrag.
Unser Tipp: Eine Zusatzversicherung bei unserem Kooperationspartner, der DKV, deckt den Eigenanteil für Zahnersatz ab.
Zahnvorsorge
Zähne brauchen regelmäßig fachkundige Pflege. Die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren ihren erwachsenen Mitgliedern jährlich zwei Zahnvorsorgeuntersuchungen. Auch Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren erhalten zwei solcher Termine pro Jahr. Kleinere Kinder können insgesamt dreimal vorsorglich vorgestellt werden.
Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 17 Jahre versiegeln unsere Vertragszahnärzte zur Vorsorge kostenlos die feinen Rillen und Rinnen in den großen Backenzähnen. Denn dort können sich sonst leicht Speisereste festsetzen und Karies verursachen.
Die AOK unterstützt außerdem die Landesarbeitsgemeinschaft zur Jugendzahnpflege. Ihre Mitarbeiter besuchen zum Beispiel Kitas und Grundschulen, um den Kindern sorgfältiges Zähneputzen beizubringen.
Zusatzversicherungen
Als AOK-Versicherte können Sie Ihren gesetzlichen Versicherungsschutz sinnvoll ergänzen. Dafür kooperieren wir mit der Deutschen Krankenversicherungs AG (DKV), Europas größter privater Krankenversicherung. Ob bei Brillen, beim Zahnersatz, beim Krankenhaustagegeld oder bei Auslandsreisen - mit unseren "AOK-Extra"-Angeboten können Sie mit diesen Zusatzversicherungen viele (Gesundheits-) Risiken noch besser absichern - auch für Ihre Kinder oder als Ergänzung zur Pflegeversicherung. Bitte sprechen Sie uns an. Wir senden Ihnen ausführliche Informationen zu und beraten Sie gern.
Zuzahlung und Befreiung
Die Kosten im Gesundheitswesen steigen ständig. Darum müssen Versicherte Eigenbeiträge leisten. So sieht es der Gesetzgeber vor. Dazu gehören:
Arznei-, Verband- und Hilfsmittel
Bei verschreibungspflichtigen Arznei- Verband- und Hilfsmitteln (zum Beispiel: Schuheinlagen) müssen Versicherte in der Regel 10 Prozent der Kosten tragen - mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro, jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittels. Wenn zum Beispiel eine Salbe 4 Euro kostet, zahlt der Versicherte nur diesen Preis - nicht 5 Euro. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen für verschreibungspflichtige Medikamente nichts zuzahlen.
Bei Hilfsmitteln, die verbraucht werden (wie Windeln bei Inkontinenz), ist die Zuzahlung auf 10 Euro je Indikation im Monat beschränkt.
Besonderheiten: Für manche Arzneimittel ist ein Festbetrag festgesetzt worden. Diesen Betrag erstatten wir Ihnen. Wenn Ihnen Ihr Arzt ein wirkstoffgleiches, aber teureres Medikament verschreibt oder Sie dieses Medikament bevorzugen, müssen Sie die Differenz zum Festbetrag selbst zahlen.
Arzneimittel-Spargesetz: Bitte beachten Sie auch die Neuregelungen durch das Arzneimittel-Spargesetz. Danach können beispielsweise verordnete Arzneimittel von Zuzahlungen befreit werden, wenn ihr Preis mindestens 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Heilmittel
Bei Heilmitteln wie Krankengymnastik oder Massage zahlen Erwachsene 10 Prozent der Kosten selbst. Hinzu kommen 10 Euro pro Verordnung.
Diese Regel gilt auch für die häusliche Krankenpflege, aber nur für die ersten 28 Tage je Kalenderjahr. Danach finanzieren wir die Kosten voll.
Krankenhausaufenthalt und Anschlussrehabilitation:
Wer im Krankenhaus behandelt wird, muss pro Tag 10 Euro zuzahlen. Maximal sind es 280 Euro, denn die Zuzahlung ist auf 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt.
Diese Regelung gilt auch für eine sofort im Anschluss begonnene Rehabilitation. Bei solchen Anschlussrehabilitationen werden Zuzahlungen für die Krankenhaustage angerechnet. Waren Sie also 14 Tage im Krankenhaus, müssen Sie für die Reha anschließend noch 14 Tage lang zuzahlen, danach übernehmen wir alle Kosten.
Rehabilitation - ambulant und stationär
Wer in einer Klinik oder ambulant eine Rehabilitation macht, zahlt für die gesamte Zeit 10 Euro pro Tag zu, bei einer Anschlussrehabilitation maximal für 28 Tage.
Kuren
Bei einer Mutter- oder Vater-Kind-Kur, die stets in Kliniken stattfinden, zahlen Sie 10 Euro pro Tag dazu.
Bei einer ambulanten Kur tragen Sie 15 Prozent der Kosten für Heilmittel. Die medizinischen Leistungen übernehmen wir. An den Kosten für Verpflegung und Unterbringung beteiligen wir uns mit acht Euro pro Tag, bei chronisch kranken Kleinkindern sogar mit 21 Euro.
Haushaltshilfen
Manchmal müssen Vater oder Mutter ins Krankenhaus und der andere Elternteil kann Haushalt, Kinder nicht allein versorgen. Dann kann eine Haushaltshilfe einspringen. Wenn Familien eine Hilfe brauchen, müssen sie pro Tag wie bei Medikamenten 5 Euro und höchstens 10 Euro selbst dazuzahlen.
Kieferorthopädische Behandlung
Befreiung
Sie dürfen durch die Zuzahlungen nicht über Gebühr belastet werden. Die AOK befreit ihre Versicherten von der Pflicht zur Zuzahlung, wenn eine bestimmte Belastungsgrenze überschritten wird.
Die Belastungsgrenze liegt bei 2 Prozent des jährlichen Brutto-Haushaltseinkommens. Bei schwerwiegend chronisch kranken Menschen, die besonders oft zum Arzt müssen, ist es nur 1 Prozent.
Um das Brutto-Haushaltseinkommen zu ermitteln, werden die Brutto-Einnahmen aller Personen zusammengerechnet, die im Haushalt der Versicherten leben. Davon werden Freibeträge für Erwachsene und Kinder abgezogen.
Machen Ihre Zuzahlungen mehr als 1 bzw. 2 Prozent des verbleibenden Haushaltseinkommens aus, befreien wir Sie von weiteren Zahlungen. Sollten Sie zu viel bezahlt haben, erstatten wir diese Beträge.
Heben Sie jede Quittung auf!
Für jede Zuzahlung erhalten Sie Quittungen. Heben Sie diese Belege gut auf. Das gilt natürlich auch für die Ihres Ehepartners oder Kindes. Wenn die Zuzahlungen Ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht haben, wenden Sie sich an uns. Wir prüfen dann für Sie, ob Sie für den Rest des Jahres befreit werden können. Sprechen Sie uns an - wir beraten Sie gern.
Vorauszahlung und Befreiung
Wenn Sie schon am Ende eines Jahres abschätzen können, dass Sie im kommenden Jahr eine hohe Zuzahlungsbelastung haben werden, welche die Belastungsgrenzen überschreitet, können Sie diese Summe auch im Voraus an uns zahlen. Wir befreien Sie dann für dieses Jahr von der Pflicht zu Zuzahlung - und Sie brauchen keine Quittungen und andere Zahlungsbelege zu sammeln und einzureichen. Bitte sprechen Sie uns an!
Mehr Infos unter: Belastungsgrenzen









