Leistungen
Leistungen H
Haushaltshilfe - im Notfall gut versorgt
Sollten Sie oder Ihr Partner ins Krankenhaus kommen oder eine Kur machen und Sie haben ein Kind unter 12 Jahren zu versorgen - dann unterstützt Sie eine Haushaltshilfe. Bei behinderten Kindern gibt es keine Altersgrenze.
Zusätzlich leisten wir Haushaltshilfe, wenn Sie akut schwerwiegend erkranken. Hier kann eine Haushaltshilfe die Situation für Ihre Familie erleichtern. In diesem Fall übernimmt die AOK die Haushaltshilfe auch dann, wenn Ihr Kind unter 14 Jahre alt ist, längstens jedoch für 52 Wochen.
Sprechen Sie uns darauf an. Ihre mögliche Zuzahlung beträgt pro Tag mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Deshalb fragen Sie uns bitte - wenn es geht - so früh wie möglich, damit wir Sie gut beraten können.
siehe auch Zuzahlung und Befreiung
Häusliche Krankenpflege - zu Hause gut versorgt
Eine Pflege zu Hause kann für Patienten manchmal sinnvoller und besser sein als ein Aufenthalt im Krankenhaus. Dafür gibt es die häusliche Krankenpflege. Sie erhalten als AOK-Versicherte zum Beispiel "Behandlungspflege" (medizinische Versorgung) und "hauswirtschaftliche Versorgung" (Hilfe im Haushalt).Wir können die Kosten für eine Krankenpflegerin übernehmen.
Sprechen Sie die Fachberater der AOK an.
Heilmittel
Heilmittel sind physikalische Therapien, zum Beispiel medizinische Bäder, Massagen, Krankengymnastik und Bestrahlung, aber auch Sprachtherapien, Beschäftigungstherapien und Fußpflege (podologische Leistungen).
Heilmittel kann Ihr Arzt verordnen. Für Versicherte ab 18 Jahren beträgt die mögliche Zuzahlung 10 Prozent pro Mittel, zuzüglich 10 Euro für jede für jedes Rezept.
Hilfsmittel
Hilfsmittel nennt man zum Beispiel Prothesen, Hörgeräte, Rollstühle, orthopädische Schuhe, Bandagen und Einlagen. Für einige Hilfsmittel gelten bundesweite Festbeträge. Die AOK hat eine Liste von Lieferanten erstellt, die ihre Produkte zum Festbetrag liefern - wir informieren Sie gern darüber.
Ihre Zuzahlung beträgt mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Bei orthopädischen Schuhen müssen Sie sich zusätzlich an den Kosten beteiligen. Bei Hilfsmitteln wie Windeln, die zum Verbrauch bestimmt sind, ist die Zuzahlung auf maximal 10 Euro für den Monatsbedarf begrenzt.
Für alle Hilfsmittel gilt: Sie müssen dazu beitragen, eine Krankheit gut zu behandeln, oder eine Behinderung auszugleichen.
Hospiz
Würdevoll leben bis zum Lebensende und liebevolle Begleitung von unheilbar kranken Menschen: Dafür gibt es im Land Bremen eigens Hospize. Die speziell ausgebildeten Mitarbeiter helfen Patienten, Schmerzen zu lindern oder zu vermeiden. Die AOK Bremen/Bremerhaven unterstützt ihre Versicherten mit Zuschüssen zur stationären oder teilstationären Behandlung im Hospiz, wenn die Versorgung im Haushalt oder in der Familie nicht mehr möglich ist. Je nach der Höhe des Tagessatzes in der Einrichtung kann es sein, dass der Versicherte einen Eigenanteil der Kosten tragen muss.










