Leistungen
Leistungen F
Fahrtkosten
Sie sind krank und benötigen Fahrdienste? In vielen Fällen übernehmen wir Ihre Kosten, wenn Sie bei uns versichert sind. Voraussetzung: Die Fahrt ist medizinisch zwingend erforderlich und steht in Zusammenhang mit einer unserer Leistungen.
Wir bezahlen darum zum Beispiel Notfalltransporte ins Krankenhaus, aber auch Fahrten zu Behandlungen in der Klinik.
Alle Fahrten zur ambulanten Behandlung (außer Notfälle) müssen wir zuvor genehmigen - wenden Sie sich deshalb rechtzeitig an uns! Weitere Fälle: Der Krankenwagen muss über eine besondere Ausstattung verfügen, wie zum Beispiel eine Tragestuhlvorrichtung oder eine Liegevorrichtung. Auch kann eine medizinisch-fachliche Betreuung notwendig sein.
Nur in Ausnahmen übernehmen wir die Kosten für Fahrten zu ambulanten Behandlungen (zum Beispiel bei einer Chemo- oder Strahlentherapie).
Mit einem kleinen Beitrag müssen sich Patienten in aller Regel an Fahrtkosten beteiligen: mit mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro (aber nicht mehr als der Fahrtpreis). In bestimmten Fällen entfällt die Zuzahlung. Wir beraten Sie gern!
Familienprogramm
Eine Schwangerschaft bringt viel Freude und viele Fragen mit sich. Wie bin ich finanziell und sozial abgesichert, was kann ich für meine gesundheitliche Vorsorge tun, was ist bei der Geburtshilfe zu beachten?
Die AOK bietet Ihnen umfassende Antworten und Beratung im Familienprogramm.
Sprechen Sie uns gern an.
AOK-Baby-Telefon
Wenn das Kind da ist, helfen Ärzte, Hebammen, Kinderkrankenschwestern jungen Eltern am AOK-Baby-Telefon - 0180 1 118899*. Sie sind von Montag bis Freitag von 7 bis 22 Uhr, am Wochenende und an den Feiertagen von 9 bis 17 Uhr zu erreichen.
* 0,039 Euro/min aus dem deutschen Festnetz, aus dem Mobilfunknetz höchstens 0,42 Euro/min
Von der Schwangerschaft bis zum Jugendlichenalter bietet die AOK - die Gesundheitskasse unter dem Motto "Gesunde Kinder - gesunde Zukunft" jede Menge Wissenswertes zu den Themen: Gesundheit, Ernährung, Bewegung und Entspannung für die ganze Familie.
Im Bereich "Leistungen & Services" der AOK Bremen/Bremerhaven finden Sie unter Familie und Familienplanung hier weitere Leistungsangebote.
Familienversicherung
Die AOK ist die Krankenkasse für die ganze Familie. Und wenn Ihr Ehepartner und Ihre Kinder keine oder nur wenige Einnahmen haben (unter 350 Euro im Monat, Stand 2007), sind sie kostenlos mitversichert. Voraussetzung: Ehepartner und Kinder sind nicht im Hauptberuf selbstständig tätig. Haben Ihre Angehörigen Mini-Jobs, können sie bis zu einem Einkommen von 400 Euro monatlich ebenfalls in die Familienversicherung. Zu den Einkünften zählen unter anderem Einnahmen aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit, aus Renten, Vermietung, Verpachtung und Kapital.
Nicht erwerbstätige Kinder haben Anspruch auf die kostenlose Mitversicherung bis zum vollendeten 23. Lebensjahr (= bis zu ihren 23. Geburtstag). Wenn sie noch zur Schule gehen oder studieren, sogar noch länger.
siehe auch Familienprogramm
Früherkennung bei Kindern
(U1 bis U9)
Hört mein Kind gut genug? Wie ist sein Tastsinn entwickelt? Sind seine Bewegungen altersgemäß? Diese und andere Fragen können Sie mit Ihrem Kinderarzt besprechen und abklären lassen - in den so genannten Untersuchungen U1 bis U9.
Als Ihre AOK übernehmen wir die Kosten für diese ärztlichen und zahnärztlichen Spezialuntersuchungen für Kinder. Auch wenn Kinder zu Jugendlichen heranwachsen, kann es sein, dass sie in ihrer Entwicklung beeinträchtigt sind. Deshalb zahlt die AOK auch Untersuchungen für Jugendliche, damit Ärzte eventuelle Störungen rechtzeitig erkennen und beheben können.
Sorgen Sie dafür, dass Sie die U1 bis U9 genau einhalten, denn manche Untersuchungen können Ärzte nur in einem bestimmten Kindesalter vornehmen. Nur so kann der Kinder- und Jugendarzt rechtzeitig erkennen, ob es bei Ihrem Kind eventuell gesundheitliche Störungen gibt und diese richtig behandeln.
Unser Service: Damit Sie den Termin für die nächste Untersuchung einplanen können, informieren Sie vorher schriftlich.










