Allgemeine Beitragssätze
Allgemeine Beitragssätze
Was zahlen Berufstätige, Studenten, Rentner für ihre AOK-Kranken- und Pflegeversicherung? Hier alle Informationen.
Berufstätige Versicherte
Seit der Einführung des Gesundheitsfonds am 1. Januar 2009 zahlen alle Mitglieder einer Krankenkasse denselben Beitragssatz. Die Bundesregierung hat ihn auf 15,5 Prozent vom Bruttoverdienst festgelegt. Arbeitgeber übernehmen davon 7,3 Prozent, pflichtversicherte Arbeitnehmer 8,2 Prozent.
| Ein Rechenbeispiel | ||
|---|---|---|
| Brutto-Monatsverdienst | = | 2.800,00 Euro |
| Krankenversicherungsbeitrag (gesamt) | = | 434,00 Euro |
| Davon Zuschuss des Arbeitgebers | = | 204,40 Euro |
| Davon Beitrag des Arbeitnehmers | = | 229,60 Euro |
Studenten
Auch der Betrag für Studenten ist bei allen gesetzlichen Kassen gleich hoch. Er wird vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegt und beträgt für die monatliche Krankenversicherung:
| von 01.01.2011 - 31.03.2011 | 55,55 Euro (plus 9,98 Euro bzw. 11,26 Euro für Kinderlose ab 23 Jahren für die monatliche Pflegeversicherung), |
| ab 01.04.2011 | 64,77 Euro (plus 11,64 Euro bzw. 13,13 Euro für Kinderlose ab 23 Jahren für die monatliche Pflegeversicherung). |
Selbständige
| Selbständige - freiwillig versichert Einnahmen aus der Selbständigkeit |
14,9 %* |
| Selbständige - freiwillig versichert Einnahmen aus der Selbständigkeit mit Anspruch auf gesetzlichem Krankengeld ab 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit |
15,5 % |
* Sofern daneben weitere Einkünfte bezogen werden, erteilt Ihnen gerne Ihr persönlicher Ansprechpartner weitere Auskünfte. Für bestimmte Einkommensarten kann u. U. der allgemeine Beitragssatz von z. Zt. 15,5 % maßgebend sein.







