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News aus Bayern

17.01.2012

Für Stärkung der Patientenrechte

Frau wird mit Gehörsonde untersucht

Noch immer gibt es im Bereich der Patientenrechte einiges zu tun. Wichtig ist insbesondere auch der Umgang mit Behandlungsfehlern.

In mehr als zehn Jahren hat die AOK Bayern über 23.000 Patienten bei Verdacht auf Behandlungsfehler beraten und mehr als 9.500 medizinische Gutachten in Auftrag gegeben. Bei rund 3.500 Gutachten bestätigten die Medizinexperten einen Behandlungsfehler.

Der Umgang mit Behandlungsfehlern soll durch das geplante Patientenrechtegesetz erleichtert werden. Die AOK Bayern hat bereits 2010 eine Beweislastumkehr bei groben Behandlungsfehlern gefordert. Diese gesetzliche Klarstellung ist nun erfolgt: In Fällen grober Behandlungsfehler müssen Arzt oder Krankenhaus künftig beweisen, dass der eingetretene Schaden nicht auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen ist. Auch das Recht auf Akteneinsicht erleichtert die Ursachenforschung bei Behandlungsfehlern.

Link zur Pressemitteilung

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