Vollstationäre Pflege
Vollstationäre Pflege
In Pflegestufe I können wir für die Unterbringung in einem Pflegeheim bis zu 1.023.- EUR, in Pflegestufe II bis zu 1.279.- EUR und in Pflegestufe III bis zu 1.550.- EUR der Kosten übernehmen. Der Gesetzgeber hat uns eine Grenze auferlegt: Wir dürfen maximal 75 Prozent der Heimkosten zahlen. Zu den Kosten zählen pflegebedingte Aufwendungen, die Aufwendungen für soziale Betreuung und die medizinische Behandlungspflege.
In besonderen (Härte)Fällen dürfen wir bis zu 1.918.- EUR übernehmen. Unterkunft, Verpflegung und Zusatzleistungen trägt der Pflegebedürftige selbst.

