Kombination von Pflegegeld und häuslicher Pflegesachleistung
Kombination von Pflegegeld und häuslicher Pflegesachleistung
Pflegegeld- und Sachleistung können miteinander kombiniert werden. Wird die Pflegesachleistung durch einen Pflegedienst nicht in voller Höhe in Anspruch genommen und ist neben einer professionellen Pflegekraft mindestens eine weitere Person - beispielsweise ein Familienangehöriger oder Bekannter - tätig, kann gleichzeitig ein vermindertes Pflegegeld beansprucht werden.
Beispiel: Sie pflegen Ihre Mutter, die in Pflegestufe II eingruppiert wurde. Das wöchentliche Baden übernimmt eine Pflegeeinrichtung, die zu Ihnen ins Haus kommt. Dies kostet monatlich 550,- Euro. Damit nehmen Sie lediglich 50 Prozent der Pflegesachleistung in Anspruch. Der Vorteil für Sie: Vom Pflegegeld (440,- Euro) steht Ihnen der Rest von 50 Prozent - also 220,- Euro zu, die Sie von der AOK-Pflegekasse ausbezahlt bekommen.
Sie können die Pflegesachleistung jeden Monat und je nach Bedarf in wechselndem Umfang in Anspruch zu nehmen. Um die monatliche Neuberechnung Ihrer Ansprüche kümmert sich Ihre AOK.

