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Zusätzliche Betreuungsleistungen für Menschen mit erheblichem allgemeinen Betreuungsaufwand

Zusätzliche Betreuungsleistungen für Menschen mit erheblichem allgemeinen Betreuungsaufwand

Hat der Medizinische Dienst der Krankenkassen einen Hilfebedarf im Bereich

  • der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung sowie
  • eine dauerhafte erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz

festgestellt, stellen wir einen zusätzlichen Betreuungsbetrag zur Verfügung. Je nach Betreuungsbedarf können Leistungen in Höhe eines Grundbetrages von 100 Euro pro Monat oder eines erhöhter Betrages von 200 Euro pro Monat erstattet werden. Nicht in Anspruch genommene Gelder können in das nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden.

Dieses Geld ist zweckgebunden zu verwenden für

  • die Betreuung des Pflegebedürftigen in einer teilstationären Pflegeeinrichtung,
  • die Betreuung des Pflegebedürftigen in der Kurzzeitpflege
  • oder bei Inanspruchnahme vergleichbarer anderer Betreuungsangebote (zum Beispiel familienentlastende Dienste, Betreuungsgruppen für Demenzkranke).

Ab 01.07.2008 haben auch Personen in der sogenannten Pflegestufe „0“ (Hilfebedarf in der Grundpflege unterhalb der Pflegestufe I) Anspruch auf zusätzlichen Betreuungsleistungen.

Die erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz wird durch den Medizinischen Dienst festgestellt.

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