Pflege in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe
Pflege in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe
Für Pflegebedürftige in einer vollstationären Einrichtung der Behindertenhilfe, in der die
- Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft
- die schulische Ausbildung oder die Erziehung behinderter Menschen
im Vordergrund stehen, übernehmen wir bis zu 256 Euro im Monat, aber höchstens 10 Prozent des Heimentgelts.
Wird der pflegebedürftige Behinderte regelmäßig auch zu Hause gepflegt, erhält er ein anteiliges Pflegegeld. Bedingung: Die Voraussetzungen der Pflegestufe I sind erfüllt.

