Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Mehrstellige Millionenbeträge gehen dem deutschen Gesundheitswesen jedes Jahr durch Fehlverhalten, Abrechnungsbetrug und Korruption verloren. Geld der Beitragszahler, das dann nicht mehr für die Versorgung kranker und pflegebedürftiger Menschen zur Verfügung steht.
Die Krankenkassen sind seit 2004 rechtlich verpflichtet, eigene Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten einzurichten und Beauftragte für die Koordination dieser Aufgabe zu ernennen. Sie sollen Hinweisen, Fällen und Sachverhalten nachgehen, die auf Unregelmäßigkeiten oder die rechts- bzw. zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben einer Krankenkasse hindeuten. Wenn sich ein Verdacht bestätigt, müssen die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet werden. Mehr zur rechtlichen Grundlage lesen Sie hier.
Zur Bekämpfung von Fehlverhalten sind die Krankenkassen auch auf Hinweise von verantwortungsbewussten Bürgern, Versicherten und Leistungserbringern angewiesen. Wer von ungesetzlichen Handlungen, durch die den Krankenkassen höhere Kosten entstehen, weiß oder erfährt, kann sich mit der zuständigen Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten bei einer AOK oder mit der Stelle beim AOK-Bundesverband in Verbindung setzen.
Hinweis geben:
Hier gelangen Sie zum Meldesystem Fehlverhalten im Gesundheitswesen. Sie können auch schriftlich, telefonisch oder per E-Mail mit der AOK Bayern Kontakt aufnehmen oder einen Verdacht melden. Alle notwendigen Informationen dazu finden Sie hier.
Persönlich, vertraulich, sicher:
Die AOK behandelt alle Hinweise und Informationen streng vertraulich und unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Der Schutz der Hinweisgeber steht an erster Stelle.









